Proteste waren erfolglos:
Bundestag beschließt Urheberrechtsreform
Der Bundestag hat die Reform des Urheberrechts beschlossen. Mit den Stimmen der Koalition machte das Parlament am Donnerstag den Weg frei für die neuen Regeln. Von BDZV und VDZ kommt Zustimmung.
Nachdem die Bundesregierung im Februar einen Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts für Urheber, Presseverlage, Internetplattformbetreiber und Nutzer verabschiedet hatte, hat der Bundestag den Entwurf heute angenommen. Die Grünen enthielten sich, AfD, Linke und FDP stimmten dagegen. Deutschland muss eine entsprechende EU-Richtlinie zum Urheberrecht bis Juni in nationales Recht umgesetzt haben.
Bei der Reform geht es unter anderem darum, die bisherigen Urheberregeln an den Gebrauch im Internet anzupassen - vor allem geht es um Plattformen, auf die Nutzer Inhalte hochladen können. Künftig sollen Plattformbetreiber in Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt und ohne Lizenzvereinbarungen hochladen. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzesentwurf im Februar beschlossen. Urheber und Kreative sollen an der Wertschöpfung im Netz stärker beteiligt werden und ihre Auskunftspflichten sollen sich verbessern. Bei der umfangreichen Gesetzesreform ist auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorgesehen.
Vor der EU-Richtlinie hatte es vor Jahren massive Proteste und Demonstrationen in vielen Ländern gegeben - Internetnutzer fürchteten Einschränkungen durch sogenannte Upload-Filter und eine Beschränkung der Meinungsfreiheit, wenn zu viele Inhalte vor dem Hochladen von den Plattformen rausgefiltert werden. Die Bundesregierung wollte solche Filter möglichst vermeiden - Oppositionspolitiker sehen diese Pläne als gescheitert an. Die Proteste auf der Straße gab es nun bei der Umsetzung in das nationale Recht so gut wie nicht. Verbände und Organisationen machten zugleich ihrem Unmut immer wieder Luft. Es gab auch gemeinsame Protestbrief-Aktionen von Musikern und Künstlern. Ein Dorn im Auge ist der Musik-, Medien- und Filmbranche ein Passus, der es erlaubt, dass man kurze Ausschnitte von urheberrechtlich geschützten Werken wie Ton, Video oder Text auch ohne Lizenz auf einer Plattform hochladen darf. Der Passus blieb trotz der Kritik in dem Gesetz. Die Wirtschaftszweige fürchten finanzielle Nachteile für sich und auch für Urheber.
BDZV und VDZ begrüßen Verabschiedung
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Neufassung des. „Mit dem neuen Leistungsschutzrecht und den schon seit Januar geltenden Regeln zur Beschränkung des Marktmissbrauchs großer Internetkonzerne werden wir uns wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren können“, heißt es dazu von beiden Organisationen. Wichtig sei dafür, dass in Deutschland mit der 10. GWB-Novelle bereits seit Januar eine Regulierung existiere, mit der das Kartellamt marktdominanten Digitalanbietern untersagen kann, die Darstellung von Inhalten von einer Rechteübertragung zu unangemessenen Bedingungen abhängig zu machen.
"Wir sind zuversichtlich, dass die übermächtigen Digitalplattformen mit diesen neuen Werkzeugen verpflichtet werden können, die Inhaber des Presseverlegerrechts fair und diskriminierungsfrei für die Verwertung ihrer Inhalte zu entlohnen", erklären BDZV und VDZ. Eine angemessene Beteiligung an den Gewinnen, die Digitalanbieter auch mit der Nutzung redaktioneller Inhalte Dritter erzielten, sei ein Knackpunkt für die Zukunft des digitalen Journalismus. "In Verbindung mit dem neuen Kartellrecht setzt Deutschland in Bezug auf das Verlegerrecht auch für die gesamte EU Maßstäbe", so die Verbände weiter. Die Bundesregierung sei aufgerufen, dies auch in der Debatte über die zukünftige Plattformregulierung in Europa beim geplanten Digital Markets Act einzubringen.
Google will nun mit den Verlagen verhandeln
Der Google-Chef für Zentraleuropa, Philipp Justus, schrieb in einem Blog-Eintrag des Konzerns, man werde mit deutschen Verlagen zusammenarbeiten, um eine Einigung über eine erweiterte Vorschau von Inhalten, die möglicherweise durch das neue Gesetz geschützt seien, zu erzielen. "Diese Verhandlungen werden auf Basis einheitlicher Kriterien geführt", so Justus.
(dpa/st)