Digitalisierungsgesetz:
Bundestag beschließt schärfere GAFA-Kontrolle
Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz hat der Bundestag eine Reform beschlossen, die die Macht der Tech-Konzerne stärker regulieren soll und so einen faireren Wettbewerb in der digitalen Welt ermöglicht.
Der Deutsche Bundestag hat heute in Berlin ein Gesetz im Bereich des digitalen Wettbewerbsrechts verabschiedet, das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz. Kernstück der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der neue Paragraph 19a, der vor allem die Marktmacht des Tech-Giganten Google vermindern soll.
Ziel des Gesetzes sei es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken. Zugleich solle mit spezifischen Datenzugangsreglungen Innovationen befördert und Märkte offengehalten werden. Laut Bundesregierung kann es künftig Plattformunternehmen untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als eigene Angebote zu behandeln.
Die Reform soll zudem den Wettbewerbsbehörden ein schnelleres und effektiveres Handeln ermöglichen. Da digitale Märkte schnelllebig seien, kann das Bundeskartellamt künftig einfacher sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen. Zugleich werden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet.
"Es war höchste Zeit für die neuen Regeln"
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Verabschiedung der Novelle des Kartellrechtes: "Wir erleben derzeit eine auch für die Meinungs- und Medienvielfalt gefährliche Marktkonzentration in der digitalen Welt. "Es war höchste Zeit für die neuen Regeln", heißt es dazu von Seiten der Verbände. Diese würden es dem Kartellamt nun endlich ermöglichen, gegen die Diskriminierung Dritter und die Bevorzugung eigener Angebote durch Torwächterplattformen vorzugehen.
Von zentraler Bedeutung sei zudem die Befugnis der Behörde, erstmals auch unangemessene Marktkonditionen von Torwächterplattformen zu untersagen, die Wirtschaft wie Verbrauchern schaden. Dies seien Mindeststandards zur Widerherstellung eines vielfältigen Marktes in der digitalen Welt. Es komme nun darauf an, dass der Bundesrat das Gesetz zügig unterstütze. Allerdings, machten BDZV und VDZ deutlich, könne die Novelle praktische Wirksamkeit nur dann erreichen, wenn das Bundeskartellamt die neuen Regelungen unmittelbar nach Inkrafttreten auch schnell, konsequent und effektiv anwende.
"Die neuen Regelungen müssen darüber hinaus ein Impuls für die weitere Debatte in der EU zur Regulierung der Megaplattformen sein", appellieren die Organisationen der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie der Digitalpublisher. Aufgabe der Bundesregierung sei es, alles daran zu setzen, dass die geplante EU-Regulierung das heute verabschiedete Gesetz und dessen Umsetzung nicht in Frage stelle, sondern im Gegenteil darauf aufbaue.
"Künftige Innovationen und Geschäftsmodelle basieren vor allem auf Daten. Für Unternehmen ist es entscheidend, dass sich ihre Investitionen in die Erhebung und Auswertung von Daten wirtschaftlich lohnen", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Das jetzt verabschiedete Gesetz birgt aber die Gefahr, dass es datengetriebene Geschäftsmodelle ausbremst. Unternehmen werden sich gut überlegen müssen, ob sie in innovative Lösungen investieren, wenn sie die daraus gewonnen Erkenntnisse anschließend mit Wettbewerbern teilen müssen."