
Brands4Friends verlangt Widerruf von BuyVIP
In der Auseinandersetzung darum, wer sich "Deutschlands größte Shopping-Community" nennen darf, vermeldet Brands4friends Erfolg: Das Landgericht Hmaubrg hat BuyVIP zum Widerruf verurteilt.
Brands4Friends hat sich vor dem Landgericht Hamburg offenbar gegen BuyVIP durchgesetzt: Die Kalckreuth Rechtsanwälte teilen mit, dass das Gericht der Klage gefolgt sei, die Brands4friends angestrebt hatte, weil der Mitbewerber sich als "Deutschlands größte Shopping-Community" bezeichnet hatte. BuyVIP müsse demgemäß einen Widerruf auf der eigenen Website und als Pressemitteilung veröffentlichen. Darin soll das Unternehmen die Behauptung, die größte Shopping-Community Europas zu sein, als unwahr widerrufen.
"Wer mit dreist falschen Werbeaussagen Kunden täuscht und Wettbewerber schädigt, der muss und kann konsequent gestoppt werden", sagt Brands4friends' Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth dazu. Auch für die Bewerbung von BuyVIP über die Seiten von Affiliates als Deutschlands größter Shoppingclub hat Brands4friends eine einstweilige Verfügung erwirkt.