
Eilantrag abgelehnt:
BVerfG: Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 17,50 Euro
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Sender wegen der gescheiterten Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Im Hauptverfahren entscheiden die Richter erst später.

Foto: ARD/ZDF/Deutschlandradio
Für Haushalte in Deutschland werden vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen. Die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung auf 18,36 Euro wird durch Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht beeinträchtigt.
Für die öffentlich-rechtlichen Sender bedeutet der Richterspruch aus Karlsruhe, dass sie in ihren Haushaltsberechnungen nachsteuern müssen. Denn sie hatten das geplante Beitragsplus von 86 Cent bereits eingepreist.
Für 2021 bis 2024 wird von der unabhängigen KEF-Kommission eine Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro prognostiziert. Die 86 Cent hätten diese Lücke gestopft.
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: "Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird." Man werde nun gemeinsam beraten. Ein Deutschlandradio-Sprecher teilte mit: "Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten."
Laut Verfassungsgericht hätten die Sender in den Eilanträgen nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sei, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren.