"Öko-Test" sieht sich durch das BGH-Urteil bestätigt: Testanbieter könnten nun sicherstellen, dass Testergebnisse auch tatsächlich für das konkrete Produkt gelten. Weil es zum Beispiel in Farben unterschiedliche Schadstoffe gebe, sei es eben nicht egal, ob ein grünes oder rotes T-Shirt getestet wurde.

Wie die Vorinstanzen bejahte nun auch der BGH das Kontrollinteresse des Verbrauchermagazins. Das kommt nach Meinung von Markenrechtler Jacobs ebenso anderen bekannten Anbietern wie etwa Stiftung Warentest zugute. Die Entscheidung habe signifikante Auswirkungen für Händler und Hersteller: "Sie dürfen bekannte Prüfsiegel nur mit einer Lizenz benutzen."