Bilanz:
Anzeigenblätter sind nach wie vor gefragt
Die kostenlosen Titel erzielten 2017 einen Netto-Werbeumsatz von rund 1,9 Milliarden Euro, rund 3,1 Prozent weniger als im Vorjahr.
Während die Digitalisierung weiter voranschreitet, hält sich ein klassisches gedrucktes Medium relativ konstant auf dem Markt: Das Segment der Anzeigenblätter erzielte laut aktueller Zahlen des Verbands BVDA im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Netto-Werbeumsatz von 1,86 Milliarden Euro. Das entspricht einem leichten Minus von 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Gesamtauflage der Gratis-Zeitungen ging im gleichen Zeitraum um rund 2,4 Prozent auf 85,6 Millionen Exemplar zurück. Dieses Minus ist laut Angaben des Bundesverbands der Anzeigenblattverlage größtenteils auf Gebietsoptimierungen bei der Blattverteilung zurückzuführen - so sollen Streuverluste vermieden werden. Derzeit wird hierzulande jeder Haushalt durchschnittlich mit zwei Anzeigenblättern beliefert.
Der gedruckte Prospekt - immer noch eine feste Größe
Den Löwenanteil des Gesamtumsatzes steuern nach wie vor die Anzeigen bei, sie machen rund 57,7 Prozent der Einnahmen aus. Auch Prospektbeilagen sind nach wie vor im Trend: Ihr Anteil lag bei 42,3 Prozent. Fazit: "Der gedruckte Prospekt ist und bleibt für den Handel ein unverzichtbares Werbemittel", so BVDA-Geschäftsführer Jörg Eggers.
Die Verlage sehen allerdings auch weiteren Kostensteigerungen entgegen. Eine Umfrage des BVDA ergab, dass die Häuser bis Ende 2018 allein durch den gesetzlichen Mindestlohn mit Mehrkosten von insgesamt 632,7 Millionen Euro rechnen. Weitere potenzielle Kostensteigerungen sind durch steigende Papierpreise zu erwarten.
Eggers: "Bei den Verlagen ist die Optimierungsgrenze erreicht, um die zusätzliche Kostenbelastung künftig auffangen zu können." Um die Presse- und Meinungsvielfalt sowie die öffentliche Meinungsbildung durch lokale Berichterstattung weiterhin zu sichern, sei der Gesetzgeber dringend gefragt: Zusätzliche "bürokratische Belastungen für die Branche" sollten daher vermieden werden, bestehende behördliche Regelungen wie etwa im Jugendarbeitsschutzgesetz seien zu überprüfen.