Passend dazu meldet sich am Freitag der Digitalverband Bitkom mit Blick auf die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder zu Wort. "Nach Auffassung der Datenschutzkonferenz würde die ab 25. Mai 2018 anwendbare Datenschutz-Grundverordnung die bisherigen Vorschriften des Telemediengesetzes zum Webtracking komplett ersetzen. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom ist diese Auslegung falsch und der Zeitpunkt der Aussage äußerst unglücklich", heißt es da.

Und: "Diese Interpretation der Rechtslage wenige Wochen vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung kommt zur Unzeit für Unternehmen", sagt Susanne Dehmel aus der Bitkom-Geschäftsleitung und dort für Recht und Sicherheit zuständig. "Webseitenbetreiber müssten ihre bislang rechtmäßigen Prozesse innerhalb kürzester Zeit umstellen. Das ist kaum leistbar und das müssten auch die Aufsichtsbehörden wissen." Zuvor hatten sich bereits ZAW und BVDW entrüstet über den deutschen Weg geäußert. 

In Österreich sollen Medienberichten zufolge für Journalisten, Wissenschaftler und Künstler eine weniger strenge Regelung gelten. Will heißen: Die Auslegung der EU-Vorgaben wird etwas anders gehandhabt. 

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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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