"Wir sind enttäuscht", sagte eine Adidas-Sprecherin. Mit dieser Entscheidung sei bestätigt worden, dass in Europa nicht für alle Positionen und Richtungen der Drei-Streifen-Marke auf Adidas-Produkten ein markenrechtlicher Schutz gewährt werden könne.

"Diese Entscheidung beschränkt sich auf eine spezifische Ausführung der Drei-Streifen-Marke und hat keinen Einfluss auf den breiten markenrechtlichen Schutz, den Adidas auf seine bekannte Drei-Streifen-Marke in verschiedenen Formen in Europa nach wie vor hat", sagte sie weiter. "Wir werden sie nun eingehend analysieren und die Hinweise aus dem Urteil für das künftige Vorgehen zum Schutz unserer Drei-Streifen Marke für verschiedene Positionierungen auf den Produkten nutzen."

Zu den finanziellen Folgen der Entscheidung äußerte sich das Unternehmen nicht. 

Das EU-Gericht ist die untergeordnete Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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