Kommt denn der Rundfunk im Vergleich zu anderen Sparten wie etwa die Telekommunikationsbranche ausgewogen vor in den Gesetzesvorschlägen?

Auch hier kann ich Ihnen aufgrund des laufenden Vermittlungsverfahrens nur eine vorläufige Einschätzung geben. Denn dort sind aus Sicht des Rundfunks ebenfalls noch wichtige Aspekte zu klären, etwa im Bereich der Frequenzverwaltung. Hier bedarf es aus unserer Sicht bei wich-tigen Entscheidungen, wo die Belange der Länder im Bereich des Rundfunks berührt werden, einvernehmliche Lösungen. Eine bloße Beteiligung reicht nicht aus.

Sehen Sie es gewährleistet, dass die Angebote der ARD, die Mediatheken und auch das künftige VoD-Angebot "Germanys Gold" der kommerziellen Töchter im Internet angemessen abgebildet werden?

Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland weltweit einmalige Restriktionen im Online-Auftragsbereich auferlegt worden. Ein erheblicher Teil des Angebots musste aufgrund der Verbote in der so genannten Negativliste sowie aufgrund der Regelungen zur Verweildauer gelöscht werden. Das ist für die meisten Nutzer unserer Angebote nur schwer nachvollziehbar. Ich finde es deshalb auch richtig, dass über das VoD-Portal wenigstens ein Teil unseres Angebots über den Auftragsbereich hinaus den Nut-zer/innen im Internet angeboten werden kann. Und das zu marktkonformen Bedingungen.

Apropos "Germanys Gold" die Inhalte sind öffentlich-rechtlicher Natur, nur die Betreiber sind kommerzielle Töchter von ARD und ZDF. Reicht das als Begründung dafür aus, dass das Portal durch Werbung finanziert werden soll?

Die Plattform soll nicht nur öffentlich-rechtliche Produktionen anbieten, auch wenn hier sicher-lich ein Schwerpunkt liegen wird. Es sind auch nicht nur Töchter von ARD und ZDF beteiligt; mit im Boot sind auch freie deutsche Produktionsfirmen. Außerdem ist die Plattform auch für weitere Partner offen – sie versteht sich nicht als closed shop.
ARD und ZDF sind nach dem Rundfunkstaatsvertrag kommerzielle Tätigkeiten erlaubt, wenn sie durch selbstständige Tochterunternehmen zu Marktbedingungen ausgeübt werden. Für das Vorhaben dürfen also keine Rundfunkgebühren eingesetzt werden. Das ist bei der geplanten Plattform sichergestellt, die Töchter zahlen für die öffentlich-rechtlichen Inhalte marktkonforme Lizenzen. Das wird regelmäßig durch Wirtschaftsprüfer und Landesrechnungshöfe geprüft und attestiert.
Auch wenn die kommerziellen Rundfunkveranstalter es gerne so interpretieren: Der Rundfunkstaatsvertrag schützt nicht vor fairer Konkurrenz, er soll nur Wettbewerbsverzerrungen durch den Einsatz von Rundfunkgebühren verhindern! Kehrseite davon ist – wie sich aus der Gesetzesbegründung ausdrücklich ergibt –, dass den kommerziellen Töchtern die gleichen Refinanzierungsmöglichkeiten offen stehen wie anderen Marktteilnehmern. Nach derzeitiger Marktlage lässt sich ein VoD-Portal nicht völlig ohne Werbung finanzieren, so dass sich voraussichtlich das VoD-Portal jedenfalls zum Teil auch durch Werbung refinanzieren muss.

Das Landgericht Köln hat Verleger und ARD dazu aufgerufen, im Streitfall "Tagesschau-App" eine einvernehmliche Lösung in Gesprächen zu finden. Gibt es hier schon ein Resultat?

Es werden konstruktive Gespräche geführt. Ich sehe auf beiden Seiten guten Willen, eine Einigung zu erzielen. Ein Ergebnis liegt aber noch nicht vor.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.