Problematisch an dieser Vertriebsvariante sei zweierlei, betont die Verbraucherorganisation. Zum einen darf in einer Fahrschule nur der Fahrlehrer unterrichten. Zum anderen müssen die Eltern in der Regel vorher einwilligen oder anschließend zustimmen, wenn Minderjäh­rige einen Vertrag schließen. 

Bei Letzterem nutzt der ADAC jedoch ein juristisches Schlupfloch. So müssen Eltern nicht zustimmen, wenn das Rechtsgeschäft für Minderjährige ausschließlich vorteilhaft ist. Durch die beitragsfreie Mitgliedschaft im ersten Jahr sei dies gegeben, argumentiert der Autoclub. Bundes­weit kommen so pro Jahr etwa 100 000 "Young Generation"-Anmeldungen zustande.


Autor: Maximilian Flaig

Maximilian Flaig studierte Amerikanistik in München, volontierte bei W&V und schrieb währenddessen auch für die Süddeutsche Zeitung. Der gebürtige Kölner verantwortet die Themenbereiche Performance & Analytics, KI & Tech sowie SEO und hat ein besonderes Faible für Sportmarketing.