Huffington Post:
"Knebelverträge": "HuffPo" bringt Journalistenverband in Rage
Autoren der deutschen "Huffington Post" treten die Rechte an ihren Texten ab und müssen im Schadensfall auch die volle Haftung dafür übernehmen. Den Deutschen Journalistenverband bringt das auf die Palme.
Schon bevor die ersten Artikel der deutschen "Huffington Post" online gingen, war die Kritik an den unbezahlten Gastbeiträgen von Bloggern und Autoren groß. Der Deutsche Journalistenverband kritisiert darüber hinaus, dass die Autoren die Rechte an ihren Texten abtreten und außerdem die volle Haftung dafür übernehmen müssen. Auch die Kosten für eine Rechtsverteidigungs und mehr müssten die Autoren übernehmen, sollte es zu Problemen mit ihren Texten kommen, warnt der DJV.
"Knebelverträge" wirft die Journalistenvereinigung der "HuffPo" vor und bezieht sich dabei auf den Teil der Nutzungsbedingungen, die sich auf die Rechte beziehen. Darin heißt es: "Soweit nicht ausdrücklich genehmigt dürfen Sie keinen Teil unserer Webseite und keinen ihrer Inhalte kopieren, reproduzieren, verbreiten, veröffentlichen, in eine Datenbank eingeben, anzeigen, ausführen, ändern, Derivate davon erstellen, übermitteln oder in irgendeiner Art und Weise nutzen". Wollten die Autoren ihre Texte an anderer Stelle veröffentlichen, bräuchten sie die Erlaubnis von Tomorrow Focus. Die HuffPo hätte die Rechte an den Texten nicht nur für die Webseite, sondern auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Autors gelten, "damit ja kein Angehöriger im Todesfall auf die Idee kommt, Geld einzufordern", so der DJV.
Dass die "HuffPo" trotzdem nicht die Haftung für die Texte übernimmt, bringt Michael Hirschler vom DJV-Referat für Freie Journalisten so richtig in Rage. Laut den Nutzungsbedingungen tragen die Autoren die alleinige Verantwortung für jeglichen Schaden, der der "HuffPo" entsteht, falls sie "schuldhaft gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen" oder "Zusicherungen und Garantien schuldhaft nicht einhalten". Auch müssen sich die Autoren bereiterklären, die "angemessenen Anwaltskosten" zu tragen. "Eigentlich fehlt nur noch, dass, wer diesen Ansprüchen trotzen sollte, jederzeit in den Schuldturm der Feste München verbracht oder gleich ins Stammland bzw. nach Guantanamo ausgeflogen werden kann", poltert Hirschler.