Drei Mal lag der Fall beim Landgericht, über mehr als sechs Jahre musste sich immer wieder eine andere Kammer damit befassen: Das Amtsgericht hatte den Journalisten verurteilt, zunächst auch wegen Nötigung. Das Landgericht sprach ihn 2012 von allen Vorwürfen frei. Das Oberlandesgericht (OLG) hob den Freispruch auf und verwies den Fall an eine andere Landgerichtskammer zurück. Diese sprach ihn 2013 erneut frei. Das OLG bestätigte 2014 den Freispruch im Fall der Nötigung, verwies aber wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zurück an die Kammer Forstners.

Sowohl der Journalist als auch die Anklage und Anwalt Steffen Ufer als Nebenklage-Vertreter Fischers stimmten nun der Einstellung zu. Ufer sagte, der Kabarettist sehe das ganze Verfahren satirisch: Seine "Freunde von der Bild" hätten "offenkundig" das möglicherweise kompromittierende Video nur vom Markt bringen wollen.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, sagte: "Die Staatsanwaltschaft München hat über sechs Jahre hinweg auf absurde Weise versucht, einen Journalisten zu kriminalisieren, der nichts anderes getan hat, als gründlich zu recherchieren." Die Zeitung bleibe der Auffassung, dass es für Journalisten weiterhin möglich sein müsse, Material straffrei zu sichten. Richter Forstner sagte dazu: ”Die kniffligen Rechtsfragen, die dieser Fall aufwirft, bleiben ungeklärt."

Ganz zu Ende ist das verfahren dann doch noch nicht: Ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen der aus Sicht von "Bild" widerrechtlichen Hausdurchsuchung und Handybeschlagnahmung beim beklagten Reporter sei weiter anhängig, erinnerte Axel Springer in einer Mitteilung. 

W&V Online/dpa


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