
Langes Verfahren eingestellt :
"Bild"-Rechtsstreit um Otti Fischers Sex-Video beendet
Nach mehr als sechs Jahren geht das Otti-Fischer-Verfahren gegen einen "Bild"-Reporter zu Ende – mit einem überraschenden Schiedsspruch ...

Foto: ARD
Das Dauerverfahren um ein Sex-Video mit dem Schauspieler ("Bulle von Tölz", "Pfarrer Braun") und Kabarettisten Ottfried Fischer ist nach gut sechs Jahren beendet worden. Das Landgericht München I stellte das Verfahren am Donnerstag gegen eine Geldauflage ein. Der wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs" beschuldigte "Bild"-Journalist soll 3500 Euro an eine Vereinigung zahlen, die sich für Parkinson-Patienten einsetzt. Der 62-jährige Schauspieler Fischer ist an Parkinson erkrankt.
Hintergrund: Der Journalist hatte 2009 das Video zugespielt bekommen, das Fischer beim Sex zeigen soll. Dieser gab seinerzeit an, er habe "Bild" nur ein Interview gegeben, weil seine Agentin ihn von der Existenz des Films unterrichtet hatte. Die Summe von 3500 Euro war nach Veröffentlichung als Info-Honorar an den Anbieter des Videos geflossen.
Zu Beginn der Verhandlung mahnte nun der Vorsitzende Richter Andreas Forstner die Parteien, nicht noch einmal den Weg durch die Instanzen anzutreten. "Die Sache ist sieben Jahre her. Das kriminelle Unrecht ist überschaubar. Gibt es denn keine Möglichkeit, endlich mal diesen Sack zuzumachen und zu sagen: Jetzt muss Ruhe sein?" Und zum Vorwurf gegen den Angeklagten: "Er hat es (das Video) angeschaut. Gut. Das hätte ich auch gemacht. Man muss ja wissen, was drauf ist."
Drei Mal lag der Fall beim Landgericht, über mehr als sechs Jahre musste sich immer wieder eine andere Kammer damit befassen: Das Amtsgericht hatte den Journalisten verurteilt, zunächst auch wegen Nötigung. Das Landgericht sprach ihn 2012 von allen Vorwürfen frei. Das Oberlandesgericht (OLG) hob den Freispruch auf und verwies den Fall an eine andere Landgerichtskammer zurück. Diese sprach ihn 2013 erneut frei. Das OLG bestätigte 2014 den Freispruch im Fall der Nötigung, verwies aber wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zurück an die Kammer Forstners.
Sowohl der Journalist als auch die Anklage und Anwalt Steffen Ufer als Nebenklage-Vertreter Fischers stimmten nun der Einstellung zu. Ufer sagte, der Kabarettist sehe das ganze Verfahren satirisch: Seine "Freunde von der Bild" hätten "offenkundig" das möglicherweise kompromittierende Video nur vom Markt bringen wollen.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, sagte: "Die Staatsanwaltschaft München hat über sechs Jahre hinweg auf absurde Weise versucht, einen Journalisten zu kriminalisieren, der nichts anderes getan hat, als gründlich zu recherchieren." Die Zeitung bleibe der Auffassung, dass es für Journalisten weiterhin möglich sein müsse, Material straffrei zu sichten. Richter Forstner sagte dazu: ”Die kniffligen Rechtsfragen, die dieser Fall aufwirft, bleiben ungeklärt."
Ganz zu Ende ist das verfahren dann doch noch nicht: Ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen der aus Sicht von "Bild" widerrechtlichen Hausdurchsuchung und Handybeschlagnahmung beim beklagten Reporter sei weiter anhängig, erinnerte Axel Springer in einer Mitteilung.
W&V Online/dpa