
Neue Runde Otti Fischer vs "Bild“
Hat ein Ex-"Bild"-Reporter Fischer mit einem Sex-Video zum Interview genötigt? Der Berufungsprozess hat am Dienstag in München begonnen.
Neue Runde in der Prostituierten-Affäre um Schauspieler Ottfried Fischer: Der Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler und einem ehemaligen "Bild“-Reporter wird seit Dienstag in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht München erneut aufgerollt. In erster Instanz ist der Ex-"Bild"-Mann wegen Nötigung und Verletzung der Privatsphäre zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Fakt: Der 30-Jährige hat im Sommer 2009 ein Video mit Aufnahmen Fischers beim Sex mit Prostituierten für 3500 Euro gekauft. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Journalist den Kabarettisten mit dem Video unter Druck gesetzt und zur Mitwirkung an drei Artikeln bewegt hat.
Der Reporter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Seine Anwälte und der Springer-Verlag sehen in dem Ersturteil einen Angriff auf die Pressefreiheit. In einer Erklärung zu Beginn des Prozesses haben die Verteidiger des Journalisten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bisher wesentliche Aspekte unberücksichtigt gelassen zu haben. So sei von der Anklage und auch vom Amtsgericht nicht darauf eingegangen worden, dass die damalige Berichterstattung über Fischer für diesen positiv ausgefallen sei - alleine deshalb liege keine Nötigung vor.
Ein Urteil ist im Berufungsprozess am Dienstag nicht erwartet worden. Laut "dpa“ hat sich ein Zeuge krankgemeldet und kann daher nicht aussagen. Er ist zusammen mit drei anderen bereits zu Geldstrafen zwischen 600 und 3600 Euro verurteilt worden. Die vier haben das Video heimlich gedreht und an den "Bild“-Journalisten verkauft. Anders als Fischer hat dessen damalige PR-Agentin im ersten Prozess ausgesagt, dass der Journalist keinen Druck ausgeübt habe, um das Interview zu bekommen. Fischer hat die PR-Frau nach dem Prozessende im Oktober gefeuert.