Privacy Shield:
Facebook: Unangenehme Post aus Irland
Dass das Ende des Datenabkommens Privacy Shield zwischen den USA und Europa auch für Facebook Konsequenzen haben würde, war schon im Juli klar. Jetzt werden die Auswirkungen nach und nach konkreter.
Facebook hat Post von der irischen Datenschutzbehörde bekommen - und ein Liebesbrief war es nicht. Demnach darf der Konzern keine Daten aus Europa mehr in die USA transferieren, weil dafür die rechtliche Basis fehle.
Gänzlich unerwartet kam der Brief der Iren allerdings nicht. Denn der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Juli das Privacy Shield gekippt, das Facebook und weiteren rund 5.000 Unternehmen und Organisationen den Transfer von Nutzerdaten in die USA ermöglichte. Den EU-Richtern war ein Dorn im Auge, dass Facebook die Daten nicht nur für Werbezwecke vermarktet, sondern auch den Geheimdiensten darauf legalen Zugriff verschaffe. Nach Ansicht des Gerichts müssten europäische Daten daher besser vor Überwachung geschützt werden.
Noch stellt sich Facebook taub
Wie Netzpolitik.org berichtet, sah sich Facebook allerdings nicht an das Privacy Shield gebunden, sondern berief sich für den transatlantischen Datentransfer auf Standardvertragsklauseln. Diesen juristischen Winkelzug hat die irische Datenschutzbehörde dem Konzern bereits Anfang August in einer vorläufigen Anhörung untersagt. Die endgültige Anweisung wird für Oktober erwartet. Zuvor darf sich Facebook zur Angelegenheit äußern. Zudem müssen andere EU-Behörden über die Entscheidung informiert werden.
Das Privacy Shield regelte den Schutz personenbezogener Daten, die aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in die USA übertragen werden. Sie war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 die bis dahin angewendete Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig erklärt hatte. Allerdings war das Abkommen von Anfang an erheblicher Kritik ausgesetzt. Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützer monierten unter anderem, dass Massenüberwachungsmaßnahmen durch die Regierung weiterhin zulässig seien und keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung unterlägen. Das allerdings verstoße gegen europäisches Recht.