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Was sonst noch in der Medienbranche passiert
Sixx fliegt mit "Pan Am", ARD entzaubert Judith Rakers, Springer beauftragt Verfassungsrechtler: Was sonst noch in der Medienbranche passiert.
Sixx. Hat sich die Retroserie "Pan Am" von Sony Pictures TV ins Programm geholt und zeigt die Reihe ab 4. Februar immer montags ab 21.15 Uhr als Deutschland-Premiere. "Pan Am" entführt die Zuschauer an Bord eines Jets – in die Zeit des Kalten Krieges. Christina Ricci ist tagsüber eine hochgeschlossene Flugbegleiterin. Nach der Arbeit wird sie zu einer wilden Rebellin. Jack Orman, der jeweils längere Zeit für "Emergency Room" arbeitete, schrieb das Drehbuch.
ARD. Entzaubert den Montag mit der missglückten Show "Einfach magisch" – und nur 6,7 Prozent Marktanteil im Gesamtpublikum für das Debut der "Tagesschau"-Frau Judith Rakers. Bei den Jungen waren gar nur 3,3 Prozent für die zaubernden Promi-Teams zu begeistern. Den Nerv der Zuschauer traf das ZDF besser – mit dem Weihnachtsstück "Obendrüber, da schneit es". 6,89 Mio Gesamtzuschauer versammelten Diana Amft und Wotan Wilke Möhring ab 20.15 Uhr vor dem Ersten. Ganze 13,7 Prozent der Jüngeren haben vorweihnachtlich mitgeschnieft – ein starker Wert für einen ZDF-Streifen. Damit haben die Mainzer zumindest beim Gesamtpublikum den RTL-Dauerbrenner "Bauer sucht Frau" hinter sich gelassen – beziehungsweise das Special "Die Bauern auf Traumreise". Hier kommen 5,86 Millionen Zuschauer zusammen.
Springer. Hat sich für die Wiederaufnahme des Prozesses um ein Sex-Video mit Ottfried Fischer mit einem Gutachten des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Winfried Hassemer, gerüstet. Er hat im Auftrag des Axel-Springer-Verlages Details über das Spannungsfeld "Strafbarkeit von Journalisten und Pressefreiheit" aufgelistet und kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, der "Bild"-Journalist habe sich einwandfrei verhalten, als er das kompromittierende Video beschaffte. "Vermutlich kann man angesichts der konkreten Umstände sogar von einer journalistischen Pflicht zur frühen Recherche sprechen", heißt es in dem Gutachten. Verhandelt wird erneut von dem Landgericht München. Fischer und die Staatsanwaltschaft werfen dem Journalisten vor, den Kabarettisten im Jahr 2009 mit einem Video erpresst zu haben. Der Film soll Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten in seiner Münchner Wohnung zeigen. Der Journalist ist wegen Nötigung und Verletzung der Privatsphäre mit unbefugten Bildaufnahmen angeklagt. Er bestreitet jeden Versuch einer Erpressung. Weil am Dienstag ein Zeuge fehlte, soll die Verhandlung voraussichtlich am 8. Januar weitergehen. Via dpa.
Kabel Deutschland. Droht in Sachen Einspeiseentgelte der öffentltich-rechtlichen Sender ein Dämpfer vor Gericht. Laut "dpa" zweifelt der Vorsitzende Richter am Berliner Landgericht in der Verhandlung am Dienstag an, dass die Sender weiter an Kabel Deutschland für die Verbreitung ihrer Programme zahlen müssen. Im ersten von mehreren Verfahren hat der Netzbetreiber gegen den RBB geklagt. "dpa" zitiert den Richter: "Die Kernfrage ist: Erfüllt der Kabelnetzbetreiber mit der Übertragung des Signals eine eigene Verpflichtung oder eine Dienstleistung?". In der ersten Tendenz sehe das Gericht Kabel Deutschland selbst in der Pflicht, womit "kein Anspruch auf Entgelt bestehen dürfte". Die KDG geht von einem Verfahren über mehrere Instanzen aus. Der Konzern mit 8,5 Millionen Kunden hatte das ZDF und alle ARD-Anstalten wegen ihrer einseitigen Kündigung der Verträge zur Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz verklagt. Hintergrund: Die Sender geben Kabelnetzfirmen in der Regel Millionen dafür, dass diese die Programme verbreiten, 27 Millionen Euro davon gehen allein an Kabel Deutschland. Doch die Anstalten – so will es auch die Gebührenkommission KEF - wollen ab 2013 aus verschiedenen Gründen nicht mehr zahlen. Kabel Deutschland will im Gegenzug sein Leistungsspektrum überprüfen.
RTL II. Kann als Vollprogramm für fünf Jahre weitersenden. Die Zulassungskommission ZAK der Medienanstalten hat am Dienstag in Ludwigshafen grünes Licht zur Verlängerung der Lizenz gegeben. Voraussetzung: Die bisherigen Anteile an Information und Nachrichten sollen nicht schrumpfen. Die ZAK segnet auch eine verlängerte Lizenz von sieben Jahren für den Discovery-Männersender Dmax ab.