Offener Brief an EU-Kommission:
Verleger wenden sich gegen ePrivacy-Verordnung
Medienhäuser wie der Süddeutsche Verlag warnen davor, dass die EU-Kommission Cookie-Warnungen in Browser verlagert. Sie fürchten um den wichtigen Zugriff auf Nutzerdaten.
Mehr als 30 europäische Verlage – darunter die "Süddeutsche Zeitung", "FAZ", "Die Zeit", Gruner+ Jahr oder "Die Zeit" - wenden sich gemeinsam mit in einem offenen Brief an die Europäische Kommission. Dort wird aktuell die geplante Novelle der so genannten ePrivacy-Verordnung verhandelt. Ab 2018 sollen damit Nutzer vor dem Tracking durch Webseiten geschützt werden – als Ergänzung zur neu beschlossenen EU-Datenschutzgrundverordnung.
Die Verleger protestieren nun gegen die verschärften Auflagen. Die Browser-Hersteller - allen voran Google, Apple, Microsoft und Mozilla - sollen dabei von der EU verpflichtet werden, alle Voreinstellungen Privatsphäre-freundlich zu gestalten und Cookie-Warnungen in die Browser zu verlagern. Nutzer würden dann zentral einmal ihre Einwilligung erklären, ihre Daten weiterzugeben oder nicht. Davon würden vor allem die führenden Internet-Plattformen profitieren, fürchten die Medienhäuser.
Big Data in Gefahr?
Die ePrivacy-Verordnung würde "speziell für Verlage eine Bedrohung für deren Online-Geschäfte im Bereich personalisierter Inhalte und individueller Werbung darstellen", heißt es. Und: "Wir unterstützen das Ziel der Kommission, die digitale Wirtschaft zu bereinigen und das Vertrauen in die online genutzten Daten wiederherzustellen", heißt es in dem Schreiben. Allerdings seien die vorgeschlagenen Regeln eine Gefahr für das digitale Geschäft mit Nachrichten. Die Neuordnung könnte dazu führen, dass kaum noch Nutzer dem Datentransfer zustimmen.
Die Verleger warnen davor, dass Plattformen wie Facebook, Amazon Alexa, Google News und Apple News immer größeren Einfluss darauf nehmen würden, wie Nutzer Nachrichten konsumieren. Dieser Trend werde durch die geplante ePrivacy-Regulierung noch verstärkt, so die Befürchtung. Außerdem wären sie im Vorteil - nutzen sie doch Login-Daten der Nutzer für die gezielte Aussteuerung von Werbung und anderen Botschaften und sind nicht wie Inhalteanbieter auf die Auswertung von Cookies durch Dritte angewiesen.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hatte bereits kurz nach der Vorstellung des Entwurfs der Verordnung vor "einer fundamentalen Gefährdung der heutigen Informationsgesellschaft" gewarnt - aus ähnlichen Gründen wie die Verleger. Viele neue Geschäftsmodelle basieren auf Daten, die aus dem Tracking bezogen werden.