DRPR filzt ZDF-Show:
Schleichwerbung bei "Wetten, dass...?": PR-Rat rüffelt Gottschalk, Fressnapf, Fleurop
"Versuchte bzw. vollendete Schleichwerbung" in der ZDF-Show "Wetten, dass...?": Der DRPR rügt vor allem Werbepartner aus der Ära Gottschalk.
Schleichwerbung bei "Wetten, dass...?" oder nicht? Diese Frage sieht der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) geklärt und rügt die Agentur Dolce Media von Christoph Gottschalk sowie die Unternehmen Fleurop und Fressnapf für "versuchte bzw. vollendete Schleichwerbung" in der ZDF-Sendung. Der kritische Blick reicht noch weiter: Der PR-Rat mahnt zudem Daimler, Audi und Solarworld künftig kritischer zu prüfen, "ob Medienkooperationen den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllen." Die Mahnung spricht der Rat laut Pressemeldung vom Donnerstag auch gegenüber der Agentur Dolce Media aus, der aus Sicht des Rates "in der Vermittlung eine verantwortliche Rolle" in diesem Fall zukam.
Hintergrund: Ausgehend von einer wiederholten und umfassenden Medienberichterstattung über mögliche Schleichwerbung in der ZDF-Show hat sich auch der PR-Rat mit diesen Vorwürfen auseinander gesetzt. Dabei ging es dem Gremium nach eigenen Angaben um die Kernfrage, ob in der Sendung "mit finanziellen Mitteln direkt oder indirekt Einfluss auf die Inhalte der Sendung genommen wurde, ohne dass dieser Einfluss jedoch für die Zuschauer transparent gewesen wäre". Ein solches Vorgehen verstoße gegen die Artikel vier und 15 des Code de Lisbonne sowie gegen die DRPR-Richtlinie zur Schleichwerbung, heißt es. Der DRPR hat nun eigene Recherchen betrieben und die Beteiligten schriftlichen befragt. Mit dem Ergebnis: Fleurop und Fressnapf sowie Gottschalks Dolce Media haben Schleichwerbung betrieben beziehungsweise sich in Schleichwerbung in Form von Themenplacements versucht.
Über mögliche Schleichwerbung bei "Wetten, dass...?", vor allem in der Ära des heutigen RTL-Moderators Thomas Gottschalk, ist seit Jahren diskutiert worden. Zuletzt hat der "Spiegel" Anfang dieses Jahres berichtet, dass die Gottschalk-Brüder bei der Show verbotene Verträge geschlossen hätten. Es soll um Millionen im Zusammenhang mit Gewinnspielen gegangen sein. Das ZDF räumte in der Folge ein: Lediglich in einer Ausgabe im November 2007 habe es eine "unübliche und grenzwertige Preispräsentation" gegeben. Es ging dabei um einen Audi A4. Nach der Sendung habe der damalige Programmdirektor und heutige ZDF-Intendant Thomas Bellutdie Redaktion und Moderator Gottschalk auf die Gewinnspielregeln des Senders hingewiesen. In den Verträgen mit Dolce Media sei es um Markenrechte an der Show gegangen. Damit hätten die Unternehmen - genannt wurden Daimler oder Solarworld - zum Beispiel mit einem Bild aus "Wetten, dass...?" werben dürfen.
Das ZDF selbst hat die Vorwürfe geprüft und im März beschlossen, keine Autos mehr als Gewinne auszuloben. Die Rüge des PR-Rats kommentieren die Mainzer gegenüber W&V Online so: "Die DPRG bezieht sich auf Sachverhalte, die länger zurückliegen, und zu denen das ZDF mehrfach und ausführlich Stellung genommen hat. Überdies wurde die Zusammenarbeit mit Dolce Media inzwischen beendet, und bei 'Wetten, dass..?' werden auch keine Kraftfahrzeuge mehr als Preise ausgelobt." Kritisch Beäugte wie Audi haben sich vor Monaten geäußert. Die gerüffelte Firma Fressnapf will die Erklärung des PR-Rats nicht kommentieren.
Der DRPR versteht sich als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen aktuellen Kodizes. Die primäre Aufgabe des PR-Rats ist es, Missstände und Fehlverhalten bei der Kommunikation zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er – etwa aufgrund von Medienberichterstattung - in "Eigeninitiative" an sich zieht. "In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine mündliche Anhörung im Rat", heißt es vom Gremium.
Wenn Sie wissen wollen, nach welchen Kriterien Schleichwerbung von legalen Werbemitteln und Product Placement unterschieden werden kann - hier ist ein Fragenkatalog zu finden.