Wie die Nachrichtenagentur dpa erfuhr, geht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegenwärtig davon aus, dass die Daten aus öffentlichen Bereichen des Internets, aus sozialen Medien sowie aus privaten "Clouddaten" stammen.

Auch der Generalbundesanwalt hat sich mittlerweile in die Prüfung eingeschaltet. Dieser wäre dann für die Ermittlungen zuständig, wenn es sich um einen Fall "geheimdienstlicher Agententätigkeit" handeln würde, also eine ausländische Macht hinter den Vorgängen stecken könnte.

In den USA sind derzeit zwölf russische Geheimdienstler angeklagt, weil sie mit Hackerangriffen in den US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 eingegriffen haben sollen.

(dpa/mw)


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Autor: W&V Redaktion

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