Wiesbadener Urteil:
Kein versuchter Prozessbetrug: Gericht spricht Ruzicka frei
"In dubio pro reo": Der frühere Aegis-Chef Aleksander Ruzicka ist in Wiesbaden vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs freigesprochen worden.
"In dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten, so lautet ein ganz wichtiger Grundsatz im Strafrecht. Der bereits wegen Betrugs in Millionenhöhe verurteilte frühere Aegis-Chef Aleksander Ruzicka hat nun in seinem jüngsten Prozess von genau diesem Grundsatz profitiert. Die Wiesbadener Richter sprachen ihn jetzt vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs frei. Es gebe zwar Zweifel an Ruzickas Unschuld, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Es habe aber eben auch nicht zweifelsfrei bewiesen werden können, dass eine von ihm vorgelegte Vereinbarung über eine Millionenabfindung gefälscht sei.
Ruzicka verbüßt bereits eine Strafe von elf Jahren und drei Monaten wegen Betrugs. Beim Handel mit Fernsehwerbezeiten hatte er seinen früheren Arbeitgeber Aegis Media um 37 Millionen Euro geprellt. Aus der Haft heraus hat er Aegis Media dann verklagt, ihm eine Abfindung von mehr als 89 Millionen Euro zu zahlen. Um diesen vermeintlichen Anspruch zu untermauern, legte er eine angeblich abgeschlossene Vereinbarung vor, die jedoch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gefälscht war. (mw/dpa)