Neue Regeln:
BVDW veröffentlicht "Code of Conduct" fürs Content Marketing
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft will dem Fachgebiet einen professionelleren Rahmen geben und legt neue Regeln fest. Elf Agenturen haben bis dato unterzeichnet.
Anfang 2017 hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) das Thema Content Marketing in einer Fokusgruppe gebündelt, nun legt er einen Code of Conduct vor. Dem Verband zufolge soll dieser bei der Professionalisierung der Disziplin helfen. Die Dienstleister verpflichten sich darin zur Einhaltung vereinheitlichter Qualitätsstandards. Elf Unterzeichner gibt es bis jetzt, darunter etwa C3 und Fischer-Appelt, zwei der größten Häuser im Markt.
"Im Content Marketing haben etwa Werbungtreibende in Hinblick auf Transparenz der Arbeitsweise und Leistungsspektrum der Dienstleister häufig nach wie vor wenig Klarheit", bemängeln die Verfasser der neuen Verhaltensregeln.
"Im Vergleich zu vielen anderen Disziplinen des digitalen Marketings ist Content Marketing sehr individuell, die Arbeitsweisen unterscheiden sich mitunter sehr deutlich", sagt Sabine Wegele von der Agentur Nayoki, Mit-Vorsitzende der Fokusgruppe Content Marketing im BVDW. Dennoch müsse es Mindeststandards geben, an die sich die gesamte Branche zu halten habe.
Kennzeichnung als Werbung
Ein wesentlicher Aspekt des Code of Conduct ist die Kennzeichnung von Content-Marketing-Platzierungen. Mit der Unterzeichnung versichern Agenturen, dass sie Werbung grundsätzlich als solche deklarieren und außerdem kenntlich machen, wer der eigentliche Content-Absender ist. Außerdem enthält die Selbstverpflichtung Vorgaben zur seriösen Arbeitsweise, der Kostenstruktur, Qualität, Messbarkeit und dem Leistungsspektrum, das eine Agentur anbieten muss.
Regelverstöße sollen geahndet werden: Verstöße gegen die Grundsätze des Code of Conduct überprüft ein Beschwerdebeirat, der sich aus dem Vorsitz der BVDW-Fokusgruppe Content Marketing zusammensetzt.
Dass der Code of Conduct wie ähnliche Vereinbarungen anderer Disziplinen in der Praxis schnell wieder in Vergessenheit geraten könnte, glaubt Karsten Krämer nicht. Er ist Geschäftsführer der Agentur C3, die an der Vereinbarung mitgearbeitet hat, und sagt: "Natürlich liegt es am Verband und den Beteiligten, dafür zur sorgen, dass die Vereinbarung nachhallt.
Aber: "Content Marketing ist nicht einfach nur eine weitere Disziplin im Marketing, sondern verändert die Branche als Querschnittsdisziplin in ihrer Gesamtheit." Mehr Orientierung und ein größerer Professionalisierungsgrad seien somit unverzichtbar.
Für BVDW-Mitglieder sind die Unterzeichnung des Code of Conduct und die Nutzung des neuen Siegels kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen 449 Euro.