Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) pflichtet in einer Stellungnahme gegenüber dem Magazin c't bei: "Passwörter sollten in der Regel geheim gehalten und somit Dritten nicht zugänglich gemacht werden. In Ausnahmefällen sollten Nutzende aktive und informierte Entscheidungen treffen können, ob sie einem Diensteanbieter vertrauen und mit diesem Zugangsdaten für andere Dienste teilen möchten."

Durch den Zwang zur Cloudnutzung mit IMAP-Datenübertragung sei diese Bedingung im Fall von Outlook nicht gegeben. Daher rät das BSI dringend, man solle sich im Fall der Software "stets bewusst machen, welche Risiken mit der Nutzung eines Dienstes verbunden sein können, und für sich in jedem Einzelfall erneut entscheiden, ob sie bereit sind, die entsprechenden Risiken zu tragen."

Erst recht, wenn es um sensible Daten in Firmen und Agenturen geht.

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Michael Gronau
Autor: Michael Gronau

ist Autor bei W&V. Der studierte Germanist interessiert sich besonders für die großen Tech-Firmen Apple, Google, Amazon, Samsung und Facebook. Er reist oft in die USA, nimmt regelmäßig an Keynotes und Events teil, beobachtet aber auch täglich die Berliner Start-up-Szene und ist unser Gadget- und App-Spezialist. Zur Entspannung hört er Musik von Steely Dan und schaut Fußballspiele seines Heimatvereins Wuppertaler SV.