TechTäglich:
Google Fonts: Ende der Abmahnungen?
Eine Abmahnwelle unseriöser Anwälte hat letztes Jahr auch in Deutschland die Betreiber von Internet-Webseiten in Angst und Schrecken versetzt. Nun stellt sich heraus: Die Daten-Weitergabe an Google lässt sich gar nicht beweisen.
2022 haben Anwälte in Deutschland, Österreich und weiteren Ländern Tausende Betreiber von Internet-Websites wegen der Einbindung von Google Fonts abgemahnt. Die Schriftarten werden dabei direkt von Google-Servern geladen und ermöglichen eine sehr individuelle grafische Gestaltung der Websites. Vorwurf der Abmahnanwälte: Über die Google Fonts würden die Daten der Nutzer ohne deren Wissen und Zustimmung an Google übertragen. Das würde gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Nach mehreren einschlägigen Urteilen steht die Abmahnwelle nun wohl endgültig vor dem Aus.
Datenweitergabe an Google lässt sich nicht beweisen
Denn vor dem Bezirksgericht Wien-Favoriten ist jetzt erneut ein Versuch gescheitert, Firmen wegen der Nutzung von Google Fonts zu einer Entschädigungszahlung zu bringen. Eine Klägerin konnte nicht beweisen, dass Webseiten-Betreiber durch das Einbetten von Google Fonts tatsächlich ihre IP-Adresse an Google in den USA weitergegeben hätten. Zudem konnte die Frau ihren persönlichen Schaden nicht belegen. Darüber berichtet die Futurezone. Das wegweisende Urteil dürfte auch Auswirkungen auf ähnliche Abmahnungen in Deutschland haben. Wer sich immer noch Sorgen macht: Das kostenlose Wordpress-Plugin "Local Google Fonts" wandelt die Google Fonts mit nur wenigen Klicks in unbedenkliche, lokale Schriftarten um.
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