Was für Voraussetzungen sind das?

Eine Marke kann immer nur für spezielle Waren oder Dienstleistungen angemeldet werden. Beim Sparkassen-Rot geht es ausschließlich um das Privatkundengeschäft von Banken - wenn die SPD Rot als Parteifarbe nutzt, hat das damit also nichts zu tun. Geprüft wird außerdem, ob die Marke ausreichend Unterscheidungskraft hat. Gerade bei einer Farbe ist das keine Selbstverständlichkeit. Den Ausschlag kann aber geben, ob sich die Markenfarbe bei den Verbrauchern durchgesetzt hat.

Ist das denn beim Sparkassen-Rot der Fall?

Die Sparkassen berufen sich auf mehrere Umfragen, die aus ihrer Sicht belegen, dass gut zwei Drittel der Verbraucher Rot im Bankenbereich mit dem eigenen Haus verbinden. Santander sieht das anders und hat die Löschung der Marke beantragt. "Rot ist weltweit die Farbe von Santander seit Mitte der 80er Jahre", sagt Sprecherin Anke Wolff. "Wir treten dafür ein, dass in Europa jeder Dienstleister in der Farbe auftreten darf, die er sich ausgesucht hat."

Welche Auswirkungen hat das BGH-Urteil?

Im Juli 2015 hat das Bundespatentgericht die Löschung der Sparkassen-Marke Rot angeordnet - die Voraussetzungen für den Schutz lägen nicht vor. Dagegen haben die Sparkassen Revision eingelegt. Bestätigt der BGH die Entscheidung, wäre das für Santander ein wichtiger Etappensieg. Allerdings gibt es noch eine ganze Reihe offener Verfahren an anderen Gerichten, mit denen die Sparkassen den Spaniern das Rot etwa in einer Smartphone-App oder auf einem Info-Blatt verbieten lassen wollen. Dort geht es zum Teil auch darum, ob eine Farbe nicht nur eine Marke, sondern - wie der Firmenname - auch ein Unternehmenskennzeichen sein kann. Womöglich geht diese Frage also noch einmal durch alle Instanzen. Unterliegt am Ende Santander, müssten die Spanier ihren Auftritt komplett umgestalten.

Wer hat die besseren Karten?

Das lässt sich nach der Verhandlung vom Donnerstag noch nicht sagen. Zwar hatte der Senat es in der Vergangenheit auch schon mit anderen Farben zu tun - der Streit um das Rot wirft für den Vorsitzenden Richter Wolfgang Büscher aber einen ganzen Strauß neuer Fragen auf.

Was dürfte am Ende den Ausschlag geben? 

Die Richter müssen vor allem beurteilen, welcher der vielen Auftragsstudien am ehesten zu trauen ist. Womöglich ist als Entscheidungsgrundlage auch noch einmal ein ganz neues Gutachten von neutraler Seite notwendig. Im Streit um das Nivea-Blau des Beiersdorf-Konzerns mit dem Konkurrenten Unilever (Dove) hatte der BGH 2015 angenommen, dass ein Markenschutz dann gerechtfertigt ist, wenn mindestens jeder Zweite die Farbe mit dem Unternehmen verbindet. Deswegen sei absehbar gewesen, dass die Umfragedaten eine zentrale Rolle spielen werden, erläutert der Münchner Markenrechtsexperte Daniel Kendziur.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Richter nehmen sich Zeit und verkünden ihr Urteil am 21. Juli. Bestätigt der BGH die Löschung der Marke, wäre das für Santander ein wichtiger Etappensieg. Allerdings gibt es noch eine ganze Reihe offener Verfahren an anderen Gerichten, mit denen die Sparkassen den Spaniern das Rot etwa in einer Smartphone-App oder auf einem Info-Blatt verbieten lassen wollen. Dort geht es zum Teil auch darum, ob eine Farbe nicht nur eine Marke, sondern - wie der Firmenname - auch ein Unternehmenskennzeichen sein kann. Womöglich geht diese Frage also noch einmal durch alle Instanzen. Unterliegt am Ende Santander, müssten die Spanier ihren Auftritt komplett umgestalten. 

 Anja Semmelroch, dpa 


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