Zoff mit Bauer: Kostenloser "Spiesser“ darf nur mit nachgewiesenen Lesern werben
Schwere Niederlage für das kostenlose Jugendblatt "Spiesser“: Laut dem Münchner Landgericht muss das Magazin künftig jeden Schüler als Leser nachweisen können, sollte es für seine Auflage werben – sehr zur Freude des Klägers Bauer...
Seit über einem Jahr schwelt nun schon der Streit zwischen dem Bauer Verlag und dem kostenlos verteilten Jugendmagazin "Spiesser". Nach einer Schlappe vom dem Hamburger Landgericht im vorigen Sommer kann der Verlag nun triumphieren: Das Landgericht München hat Bauer am Mittwoch recht gegeben. Inzwischen bestätigt der Verlag das Urteil
Der Kadi verfügt, dass die Dresdner Schülerzeitschrift nicht mit der von der IVW gezählten Auflage von zuletzt über 700.000 Exemplaren um Anzeigenkunden werben dürfe – und zwar dann nicht, wenn "Auslegestellen“ (Schulen) eingerechnet sind, "an denen die Schüler keinen tatsächlichen Zugang zu der Zeitschrift“ haben. Schlimmer noch für den "Spiesser“: Bei der "verbreiteten Auflage" der Zeitschrift muss künftig jeder Schüler nachgewiesen werden. Das bestätigt Gerichtssprecher Tobias Pichlmaier. Hintergrund ist, dass Kläger Bauer stets in Zweifel gezogen hat, ob tatsächlich so viele Hefte wie angegeben an den "Spiesser"-Vertriebsstellen - den Schulen - ausliegen würden. Zusätzlich bitter für das Dresdner Gratisblatt: Nach dem Münchner Rechtsspruch müssen Schulen stets zustimmen, bevor der "Spiesser“ ausgelegt wird. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Bauer, der das unter Auflagenschwund leidende Teenieblatt "Bravo“ verlegt, hielt die Werbung mit den IVW-Zahlen für wettbewerbswidrig. Der Verlag stützte dies im vergangenen Jahr auf die Antworten von Schulen, die er angeschrieben und um Auskunft gebeten hatte, "auf welcher rechtlichen Grundlage“ die Verbreitung des "Spiesser“ bei ihnen erfolge. Aus mehr als der Hälfte der Antworten gehe hervor, dass diese Schulen das Heft tatsächlich nicht auslegten.
Nach der Schlappe vor dem Hamburger Kadi und den Umstand, dass der "Spiesser“ weiter mit Auflagenzahlen werben durfte, hat Bauer im Herbst einen neuen Anlauf genommen und dem Geschäftsführer der Spiesser GmbH, Frank Haring, eine erneute Klage angekündigt. Am Gerichtsort München ist es um exakt den gleichen Sachverhalt wie in Hamburg gegangen. Haring mutmaßte bereits im Herbst 2011 gegenüber W&V Online, das eigentliche Ziel sei gar nicht der "Spiesser": Bauer wünsche sich vielmehr, dass die kostenlose Verteilung von Zeitschriften künftig von den Verlagen Heft für Heft nachgewiesen wird. Was das Münchner Landgericht nun auch bestätigt hat. Das gesamte Geschäftsmodell "kostenlose Zeitschrift" muss sich nun etwas einfallen lassen. Der "Spiesser" wirbt mittlerweile auch mit AWA-Zahlen beziehungsweise mit der Druckauflage: 510.000 Leser bei 500.000 gedruckten Exemplaren.