
Ersatzklingen für "Mach 3" gestoppt:
Wilkinson-Klingen verletzen Gillette-Patent
Das Düsseldorfer Landgericht hat dem Rasiererhersteller Wilkinson untersagt, weiter günstige Ersatzklingen für den Nassrasierer "Mach 3" des Konkurrenten Gillette herzustellen.

Foto: Gillette
Preiswerte Alternativen für den "Mach 3" sind erst mal gestoppt, Männer. Im Eilverfahren hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden, dass Wilkinson die Ersatzklingen für den "Mach 3" des Wettbewerbers Gillette herzustellen. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase.
Sogar die vorhandenen Vorräte an den Mee-too-Produkten muss Wilkinson laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist. Im Handel noch vorhandene Ware müsse das Unternehmen zurückrufen, sagte eine Gerichtssprecherin.
Der Rasiererhersteller Wilkinson und sein Mutterkonzern Edgewell hatten vor kurzem Klingen auf den Markt gebracht, die auf den Nassrasierer des Konkurrenten passen. Die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen. Gillette, das bislang ein Monopol auf die Ersatzklingen hatte, beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den Rivalen.
Wilkinson hatte die Herstellung vor Gericht verteidigt und argumentiert, dass das Patent von Gillette nichtig sei, weil die darin beschriebene Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht wirklich neu gewesen sei. Das Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wilkinson kündigte an, in Berufung zu gehen. Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte zunächst einstellen muss, können "Mach 3"-Besitzer hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus. (dpa)