Konkurrenz-Suchmaschinen bekommen die Möglichkeit, ihre Inhalte aus Google-Diensten herauszuhalten. Hintergrund ist, dass bei Google zum Beispiel Bewertungen von Restaurants oder Hotels aus den anderen Diensten auftauchen können. Die Anbieter sollen dies sehr punktuell verhindern können. Das Versprechen dabei ist, dass dies keinen negativen Einfluss auf das Google-Ranking haben werde.

Google sichert zu, dass Website-Betreiber bei Anzeigen-Vereinbarungen nicht dazu gedrängt werden, Online-Werbung nur über Google zu beziehen. Die Kommission war über eine solche Exklusivität bei den Deals besorgt.

Google verpflichtet sich, keine Hürden für den Wechsel von Werbekampagnen im Umfeld der Internet-Suche aus seinem Dienst AdWords zu anderen Suchmaschinen aufzustellen. Hier hatte die Kommission kritisiert, dass Google Software-Werkzeuge verbiete, die dies erleichtern könnten.

Zum Hintergrund:

Der Streit zwischen Google und der EU-Kommission dreht sich um die Suchanzeigen in spezialisierten Bereichen wie dem Kartendienst Maps, Preisvergleiche oder die Suche nach Hotels und Restaurants. Die EU-Kommission wirft Google vor, eine marktbeherrschende Stellung auszunutzen. Der Konzern benachteilige Wettbewerber wie Microsoft und Preis- oder Reisesuchmaschinen und rücke eigene Dienste in den Vordergrund.

Die nun getroffenen Zusagen sollen für fünf Jahre verbindlich werden und für alle Verbraucher gelten, die Google-Webseiten von einer europäischen IP-Adresse aus nutzen. In den USA war eine ähnliche Untersuchung der dortigen Wettbewerbshüter für Google glimpflich ausgegangen.

In Brüssel hatten sich 18 Konkurrenten beschwert. Auch der sich abzeichnende Kompromiss mit der Komission war bei Europäischen Zeitungsverlegern und Wirtschaftsverbänden bereits im Vorfeld auf Kritik gestoßen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hatten jüngst in einem gemeinsamen Brief an Almunia davor gewarnt, dass die Zugeständnisse Googles unwirksam seien und Googles dominante Stellung noch verstärkten - und nicht brechen würden. Almunia wies die Kritik zurück: "Bei uns geht es um den Schutz des Wettbewerbs und des Verbrauchers - und nicht darum, die Konkurrenten selbst zu schützen."

Da die Beschwerdeführer bereits mehrfach befragt wurden, sei ein neuer Markttest nicht notwendig. In dem Verfahren hatte Google auf Druck aus Brüssel mehrfach Änderungen in der Anzeige seiner Suchergebnisse angeboten und nachgebessert. Am Mittwoch erklärte Kent Walker, Leiter der Google-Rechtsabteilung: "Wir werden in Europa wichtige Änderungen an
der Art machen, wie Google arbeitet."