
Werbung mit "fairer Milch" bleibt erlaubt
Der Begriff "faire Milch" als Slogan auf Verpackungen bleibt erlaubt. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Der Begriff "faire Milch" als Slogan auf Verpackungen bleibt erlaubt. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Es verbot lediglich den Begriff "faire Milch", verbunden mit dem Zusatz "kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland".
Das Gericht gab damit in zweiter Instanz einer Milchvermarktungsgesellschaft im zentralen Punkt recht. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte die Milchvermarkter verklagt.
Der Slogan "Die faire Milch" war 2008 aus Protesten von Milchbauern entstanden, die damals kostendeckende Preise von 40 Cent pro Liter verlangten. Im Zuge der Aktionen, bei denen auch die bunt bemalte Kuh "Faironika" als Maskottchen auftauchte, wurde Milch zu höheren Preisen auch als "fair gehandelte Milch" angeboten.
Die Verbraucher würden dabei nur mit dem Hinweis in die Irre geführt, die Milch komme aus dem Bundesland, in dem sie auch angeboten werde. Denn das sei objektiv nicht richtig. Etwa sei in Hessen gemolkene Milch auch in Nordbayern verkauft worden. In der Bezeichnung "die faire Milch" alleine sah das Gericht aber keine Irreführung. Für die so beworbene Milch bekomme der Bauer tatsächlich 40 Cent pro Liter, und so verstehe das auch der Verbraucher.