Filmproduktion:
Werbedreh mit Drohne: Das müssen Sie wissen
Moderne Flugroboter bieten Agenturen und Unternehmen völlig neue Perspektiven bei der Produktion von Werbefilmen. Doch im Umgang mit Drohnen gilt es einiges zu beachten. Sieben Regeln für die Nutzung von Flugrobotern und Tipps zur kreativen Umsetzung.
Moderne Flugroboter bieten Agenturen und Unternehmen völlig neue Perspektiven bei der Produktion von Werbefilmen. Doch im Umgang mit Drohnen gilt es einiges zu beachten. Sieben Regeln für die Nutzung von Flugrobotern und Tipps zur kreativen Umsetzung.
Die Checkliste vor der Produktion
Sieben Tipps für die Nutzung von Flugrobotern
1. Genehmigungen
Für den privaten Einsatz von Drohnen braucht man nur dann eine behördliche Genehmigung, wenn der Flugroboter schwerer als fünf Kilo ist. Bei kommerziellen Anwendungen ist immer eine Aufstiegsgenehmigung der jeweils zuständigen Landesbehörde nötig. Abhängig vom Gewicht, werden allgemeine beziehungsweise individuelle Aufstiegsgenehmigungen erteilt. In geschlossenen Ortschaften müssen Ordnungsbehörde beziehungsweise Polizei vorab informiert werden.
2. Schutz der Privatsphäre
Generell darf mit Flugrobotern nicht in den Bereich der „privaten Lebensgestaltung Dritter“ eingedrungen werden. Für Aufnahmen von Gebäuden oder Personen muss man die Zustimmung des Inhabers oder der abgelichteten Person(en) haben. Für die Veröffentlichung der Fotos und Videos brauchen die Drohnenlenker ebenfalls eine Einwilligung.
3. Nicht über Menschenansammlungen
Flugroboter dürfen nicht über Menschen und Menschenansammlungen gesteuert werden. Dieser Fehler wird von vielen semiprofessionellen Anbietern gemacht. Bei einem Unfall stehen Pilot und Veranstalter gleichermaßen vor juristischen Problemen, Haftungsfragen und Imageschäden.
4. Flugverbotszonen
Zu Flugplätzen muss ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern eingehalten werden. Das Regierungsviertel darf nicht beflogen werden. In manchen Bundesländern sind Flüge über Gebiete wie Atomkraftwerke oder Unfallstellen verboten.
5. Verhalten bei öffentlichen Veranstaltungen
Solange Personen nicht identifizierbar sind, können Aufnahmen von diesen ohne Einwilligung gemacht und veröffentlicht werden. Bei aufgenommenen Objekten gilt: Sie sollten frei von Rechten Dritter sein. Ansonsten ist auch hier eine Genehmigung nötig.
6. Flugregeln einhalten
In Deutschland muss der Betrieb in Sichtweite des Piloten erfolgen. Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter. Vor einem Flug sind Informationen über die Begebenheiten am Ort, das Wetter und die Luftraumverhältnisse einzuholen. Außerdem ist in einem „Flugbuch“ ein Nachweis über den Einsatz der Drohne zu führen.
7. Sicherheit am Boden
Der Start- und Landeplatz muss gesichert sein, sodass Zuschauer nicht gefährdet werden. Außerdem muss die Genehmigung des Grundstückseigentümers vorliegen.
Werden diese Regeln nicht eingehalten, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt es eine Broschüre mit einer Liste der Landesluftfahrtbehörden, die für die Genehmigungen zuständig sind.
Bonus Track: 5 Tipps von Ole Borgmeier, Kameraoperator des Drohnenspezialisten Spectair
- Den Downwash bedenken! Hier Ist aber nicht nur der Staub relevant sondern auch die Bewegung von Gegenständen, Pflanzen, Kleidungsstücken etc.
- Auch der Schattenwurf des Kopters selbst ist nicht zu verachten. Da man in den meisten Situationen die Sonne hinter der Kamera stehen hat, müssen oft bestimmte Winkel oder Höhen geflogen werden.
- Geräuschentwicklung ist auch ein Thema, dass viele Kunden falsch einschätzen, da während des Drehs mit Kopter kein Ton aufgenommen werden kann.
- Durch das Bewegen in der Luft und damit einer zusätzlichen Achse sind genau Angaben wichtig und Geduld, da bestimmte Einstellungen mehrmals geflogen werden müssen.
- Die Anleitung und Beschreibung einer gewünschten Einstellung sollte immer wenn möglich vor dem jeweiligen Start passieren, da die Flugzeit gefühlt schneller um ist und die Kommunikation während des Flugs komplizierter ist.
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