"FAZ". Hat Deutschlands beste Wirtschaftsredaktion. Am meisten gelesen wird dagegen das "Handelsblatt". Handwerklich ist die "Börsen-Zeitung" am besten. Am meisten Einfluss hat "Der Spiegel". Das ergab eine aktuelle Umfrage des "Wirtschaftsjournalisten" bei Deutschlands wichtigsten Unternehmenssprechern. Schlusslicht von insgesamt 50 abgefragten Wirtschaftsredaktionen und damit am schlechtesten bewertet ist "BamS" vor "Bild" und "Stern". Nur in das Mittelfeld kamen ZDF und ARD - trotz ihrer Fachredaktionen. Unternehmensangaben.

IP Trendline. Die Zuschauerbefragung von IP Deutschland fördert zu Tage, dass "Trendliner" im TV werben würden. Auf die Frage, in welchem Medium sie selbst für ein Produkt werben würden (Mehrfachantworten möglich), entscheiden sich 61 Prozent für das Fernsehen, gefolgt von Internet (42), Radio (26) und Zeitungen (19). Vier von fünf Befragten (81 Prozent) erkennen Marken im Regal schneller wieder, wenn sie Fernsehwerbung für dieses Produkt gesehen haben. Auch sind Marken, die im Fernsehen werben, vertrauter (68 Prozent). Für 89 Prozent der Befragten ist Fernsehen ein fester Bestandteil ihres Alltags. Für das Trendbarometer IP Trendline wurden 1000 Erwachsene im Alter von 14 bis 65 Jahren telefonisch zu Themen rund um Medien und Konsum befragt. Die IP Trendline wird vierteljährlich vom RTL-Vermarkter durchgeführt. Unternehmensangaben.

Eurovision Song Contest 2016. Richtet die schwedische Hauptstadt Stockholm aus. Nachdem der 28-jährige Måns Zelmerlöw den diesjährigen Sängerwettstreit in Wien mit "Heroes" gewonnen hatte, steigt der ESC im kommenden Jahr in und um die Veranstaltungsarena Globen. Stockholm und der austragende Sender SVT wollten für die beiden Halbfinals und das Finale zwischen dem 10. und 14. Mai 2016 ein "ganz neues, innovatives Arena-Konzept" auf die Beine stellen, hieß es in einer Mitteilung am Mittwoch. Zelmerlöw hatte in der Nacht zum 24. Mai dieses Jahres in Wien den sechsten Grand-Prix-Sieg für Schweden geholt. Deutschland war mit null Punkten im Finale auf dem letzten Platz gelandet. Unternehmensangaben.

Daimler. Der Autokonzern hat im Streit mit dem SWR über eine Undercover-Reportage zu Niedriglöhnen erneut eine Niederlage einstecken müssen. Auch wenn bei dem Filmdreh das Hausrecht des Konzerns verletzt worden sei, rechtfertige der aufgedeckte Missstand den Eingriff in die Rechte des Unternehmens, meint das Stuttgarter Oberlandesgericht - und weist damit die Berufung des Konzerns gegen ein früheres Urteil des Landgerichts zurück. Der SWR hatte mit der Pressefreiheit argumentiert. Der Autokonzern bezeichnete den Beitrag dagegen als "manipulativ". In dem Verfahren ging es um den 2013 ausgestrahlten Beitrag "Hungerlohn am Fließband", bei dem ein Reporter unter falscher Identität heimlich und mit versteckter Kamera in einem Daimler-Werk gedreht hatte. Er war bei einem Werkvertragsnehmer beschäftigt gewesen und hatte vorgerechnet, dass er seinen Lohn mit Hartz IV hätte aufstocken müssen. Dabei war der Konzern dem Richter zufolge zwar legal vorgegangen - trotzdem sei gezeigt worden, dass Daimler auf Kosten der Allgemeinheit gehandelt habe. Unternehmensangaben.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.