Zwar haben die Karlsruher Bundesrichter jetzt gesagt, dass es hier keineswegs ein Grundsatzurteil anstehe. Es gehe nur um den speziellen Fall. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die Branche. Wie immer das Endergebnis des juristischen Nachspiels ausfallen wird: es wird große Bedeutung haben, wie Werbungtreibende und Mediaagenturen ihre Geschäftsbeziehungen und Verträge künftig gestalten. Urteilen die Richter pro Haribo, wäre höchstrichterlich festgestellt, dass Mediaagenturen auch Rabatte von verbundenen Schwesterunternehmen an die Kunden auszahlen müssten, mit denen sie keine eigenen Verträge haben.

Und dieses Thema ist heute ungleich gravierender als noch 2004, als der Streit zwischen Haribo und Mediaplus begann. Denn in den weit verzweigten Kanälen der digitalen Werbung gibt es inzwischen ungleich mehr mit den Media-Networks verbandelte Dienstleister, die am Geschäft mitverdienen. Sollten die Richter dagegen Mediaplus recht geben, wäre das Geschäftsmodell von Mediaagenturen als eigene Wirtschaftsstufe gestärkt. Und Unternehmen, die auf ihr Ansprüchen pochen, müssten ihre Mediaverträge darauf einstellen.

Wie das Endspiel ausgehen wird, ist unklar. Der BGH hat den Ball nach München zurückgespielt. Er ist in der Luft – man wird sehen, wo er einschlägt.


Autor: Thomas Nötting

ist Leitender Redakteur bei W&V. Er schreibt vor allem über die Themen Medienwirtschaft, Media und Digitalisierung.