Gesetz gegen Hasskommentare:
Was Heiko Maas gegen Hate-Speech plant - und was es bringt
Facebook und Co. sollen gesetzlich verpflichtet werden, härter gegen Hate-Speech vorzugehen. Was erwartet die Unternehmen? Was verändert sich für Nutzer? Das Gesetz im Schnell-Check.
Im Kampf gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Online-Plattformen per Gesetz zu einem härteren Vorgehen zwingen. Wer nachlesen will, wie der Referentenentwurf aussieht, kann das bei Netzpolitik.org tun.
Auf Unternehmen wie Facebook, Twitter und Co. kommt nach den Plänen einiges zu. Sie sollen etwa verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Geplant ist zudem eine vierteljährliche Berichtspflicht über den Umgang mit Beschwerden. Vorgesehen sind auch Bußgelder bei Verstößen gegen die Berichtspflicht oder bei mangelhafter Umsetzung des Beschwerdemanagements.
Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Wie ist der Status Quo? Welches Netzwerk löscht wieviel?
Nach einem ersten Test im Sommer 2016 hat die Organisation jugendschutz.net erneut untersucht, wie konsequent strafbare Inhalte gelöscht werden. Laut der aktuellen Studie entfernt Twitter weiterhin gerade einmal 1 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte, bei Facebook sind es 39 Prozent (minus sieben Prozentpunkte). Youtube steht demnach mit einer Löschquote von derzeit 90 Prozent mit Abstand am besten da. "Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Ergebnisse", erklärte Facebook und kündigte zugleich an, diese überprüfen zu wollen. Denn: Laut dem sozialen Netzwerk zeigten andere unabhängige Tests eine deutliche Verbesserung bei der Löschquote.
Der Entwurf sieht vor, dass offensichtlich strafbare Inhalte binnen 24 Stunden gelöscht werden sollen. Andere strafbare Inhalte sollen binnen sieben Tagen gelöscht werden.
Was ist da der Unterschied?
Zu den offensichtlich strafbaren Inhalten zählen laut Maas Formulierungen wie "Alle Juden ins KZ und in die Gaskammern". Dazu gebe es eine "gefestigte Rechtsprechung". Daneben gibt es demnach aber auch Inhalte, die nicht sofort eindeutig zu werten sind. Die Unternehmen bekommen durch die Sieben-Tages-Frist mehr Zeit zur Prüfung.
Was kann ich tun, wenn Inhalte nach einer Beschwerde nicht in den vorgegebenen Fristen gelöscht werden?
Nutzer sollen sich dann an das Bundesamt für Justiz wenden können. Dieses prüft den Vorgang. Es kann dann in bestimmten Fällen als Bußgeldbehörde fungieren und auch Gerichte einschalten.
Braucht die Behörde dafür mehr Personal?
Ja. Das Bundesamt geht derzeit davon aus, dass 39 zusätzliche Stellen nötig sein werden. Die Kosten dafür werden auf knapp 3,7 Millionen Euro geschätzt. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz mahnte besser ausgestattete und qualifizierte Strafverfolgungsbehörden an, "sonst werden weiterhin zu viele Strafverfahren eingestellt werden. Daran ändern auch die neuen Vorschläge nichts."
Nahezu alle betroffenen Unternehmen haben ihren Sitz im Ausland? Ist das nicht ein Problem?
Maas zufolge gilt das Gesetz auch für Firmen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Der Entwurf sieht vor, dass sie für Bußgeldverfahren und zivilgerichtliche Verfahren einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland benennen sollen. Dies soll die Durchsetzung des Rechts zumindest verbessern.
Wie reagierte Facebook auf die Vorlage von Maas?
Ziemlich vage. "Wir werden den Gesetzesvorschlag des Justizministers prüfen", hieß es am Dienstag. Und: "Wir haben klare Regeln gegen Hassrede und arbeiten hart daran, solche Inhalte von unserer Plattform zu entfernen. Um dieses gesellschaftlich relevante Thema anzugehen, arbeiten wir eng mit der Regierung und unseren Partnern zusammen." Auch Zuckerberg betonte bei einem Auftritt vor Studenten erneut, wie wichtig ihm der Kampf gegen Hasskommentare ist.
Konkreter ist allerdings diese Ankündigung: Bis Ende des Jahres sollen mehr als 700 Mitarbeiter beim Partner Arvato in Berlin die gemeldeten Inhalte bearbeiten. Die Bertelsmann-Tochter kümmert sich in Deutschland um den korrekten Umgang mit heiklen Facebook-Posts.
Twitter äußerte sich zunächst nicht.
Wie realistisch ist eine Umsetzung des Entwurfs?
Der Entwurf geht nun in die Ressortabstimmung. Maas will "alles daran setzen", dass er zügig im Bundestag beraten wird. Aus seiner Sicht kann das Gesetz noch so beschlossen werden, dass es in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Doch das ist fraglich. Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte bereits Bedenken an Plänen zur Sperrung von Inhalten binnen 24 Stunden angemeldet.
Der Grüne Notz jedenfalls ist daher zurückhaltend: "Maas späte Kehrtwende nützt allerdings nichts, wenn sie im Kabinett verendet. Nach der Vollbremsung durch die Ministerkollegin Brigitte Zypries bleibt abzuwarten, ob nach der Ressortabstimmung noch ein effektiver Gesetzentwurf vor Ende der Wahlperiode übrig bleibt." Ihm geht der Versuch, alles allein per Gesetz zu regeln nicht weit genug: "Zudem fehlt es der Bundesregierung vor lauter Kleinprojekterei an einer gezielten Strategie für Prävention und Medienkompetenz gegen Hetze und Hass im Netz. Das erfordert einen umfassenden Ansatz, der die Verantwortung der Plattformbetreiber, aber auch die gesamtgesellschaftliche Debattenkultur aufgreift."
Das Presse-Statement von Heiko Maas:
am/Sebastian Engel und Jenny Tobien, dpa