Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hatte Flying Uwe kürzlich ein Bußgeld von 10.500 Euro aufgebrummt, weil er es trotz mehrfacher Hinweise unterlassen habe, drei YouTube-Videos, in denen er einige Produkte ausgiebig positiv darstellte, als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen. Das verstoße gegen die Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags. Bei Axe stimmt aber alles: Das Video ist als Werbung gekennzeichnet, verweist auf Amazon und Filialen der Drogeriemarktkette Müller.


Conrad Breyer, W&V
Autor: Conrad Breyer

Er kam über Umwege zur W&V. Als Allrounder sollte er nach seinem Volontoriat bei Media & Marketing einst beim Kontakter als Reporter einfach nur aushelfen, blieb dann aber und machte seinen Weg im Verlag. Conrad interessiert sich für alles, was Werber- und Marketer:innen unter den Nägeln brennt. Seine Schwerpunktthemen sind UX, Kreation, Agenturstrategie. Privat engagiert er sich für LGBTQI*-Rechte, insbesondere in der Ukraine.