Vodafone klagt gegen Telekom
Vodafone D2 geht mit einer Einstweiligen Verfügung gegen den Konkurrenten T-Mobile vor. Der Streitpunkt: Die Vertriebspraxis der Telekom-Tochter für Apples iPhone.
Vodafone D2 geht gegen den Konkurrenten T-Mobile vor. Der Streitpunkt: Die Vertriebspraxis der Telekom-Tochter für Apples iPhone. Beim Landgericht Hamburg haben die Düsseldorfer deswegen eine Einsweilige Verfügung erwirkt. Im Zentrum der Kritik steht der Zweijahresvertrag, den die iPhone-Nutzer mit T-Mobile zwangsweise abschließen müssen. Außerdem bemängelt Vodafone, dass das iPhone wegen einer elektronischen Sperre nur im Netz der Telekom funktioniere. "Ich will mit der Einstweiligen Verfügung geklärt haben, ob diese Koppelgeschäfte erlaubt sind," erklärte Friedrich Joussen, Deutschlandchef von Vodafone. Er befürchtet, dass andere Hersteller wie Nokia oder Motorola dem Beispiel folgen könnten und nur noch über einen exklusiven Partner ihre Handys vertreiben könnten. Dann wäre der Fall Apple quasi der "Sündenfall" für die Branche.
Die Telekom hat nun betont, dass der Verkauf des iPhones weitergehe, man werde sich aber bis zur endgültigen Klärung vor Gericht an die richterlichen Auflagen halten. Gegen die Einstweilige Verfügung hat die Telekom Widerspruch eingelegt und will nun vor Gericht die Rechtmäßigkeit ihrer Verträge prüfen lassen. Auch das Recht auf Schadensersatzforderungen behalten sich die Bonner vor.
Vodafone selbst hatte mit Apple über eine Partnerschaft für das iPhone verhandelt, sich dann aber zurückgezogen, weil Apple eine Umsatzbeteiligung verlangt hatte. Nach Branchengerüchten überlässt die Telekom Apple ein Drittel des Umsatzes mit dem iPhone.
Auch Telekom-Konkurrent debitel macht Front gegen die Bonner: Weil die exklusive Koppelung des Apple-Handys an das Mobilfunknetz von T-Mobile nach Ansicht von debitel gegen die
Mobilfunklizenzvereinbarung verstoße, sei bei der Bundesnetzagentur daher ein Lizenzverstoß anzeigt worden.