Die jetzt durchgestochene Personalie verheißt deshalb wohl nichts Gutes für die betroffenen sieben Lokalteile. Nur wenn Lensing und Funke keine lokalen Konkurrenten mehr sind, wäre ein Funke-Geschäftsführer Lensing juristisch überhaupt denkbar. Aber selbst dann wären Interessenskonflikte vorprogrammiert: Benachbarte Regionalverlage wetteifern auch dann teils um dieselben Werbekunden, wenn sie nicht direkt in Verbreitungsgebieten konkurrieren. De facto könnte Funke mit der Personalie Lensing-Wolff einen Schulterschluss vollziehen, den das Kartellamt eigentlich untersagt hatte. Seinen Geschäftsführer-Posten im eigenen Haus hatte er erst kürzlich an den Verleger der in Unna erscheinenden Tageszeitung "Hellweger Anzeiger", Hans-Christian Haarmann, abgegeben. Im Grunde die gleiche Rochade wie bei Funke-Lensing. Auch hier übernimmt der Verleger eines kleinen Nachbarn den Geschäftsführerposten des größeren Nachbarverlags.