Außerdem werde Verfassungsbeschwerde geprüft, kündigte der Börsenverein an. Der Verlag C.H. Beck, der auf der Seite der VG Wort vor Gericht kämpfte, werde zunächst aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Auf einen weiteren Aspekt der Auswirkungen des VG-Wort-Urteils wies der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hin. Er warnte vor Konsequenzen "für die Vielfalt der Angebote journalistischer Aus- und Weiterbildung". Zumal die Zeitungsverleger seit Jahrzehnten die Ausschüttungen aus den so genannten Reprographie-Abgaben "zweckgebunden ausschließlich für die journalistische Aus- und Fortbildung" eingesetzt hätten. "Diese Finanzierungsquelle ist durch das BGH-Urteil zerstört worden", meinte eine Sprecherin.