EU-Wettbewerbsverfahren:
VDZ und BDZV verbünden sich mit EU-Kommission gegen Google
Die Verbände wollen der EU-Kommission im Gerichtsverfahren zur Bußgeldentscheidung gegen Google als Streithelfer zur Seite stehen.
Als "historische Entscheidung" mit "historischer Tragweite" bewerten der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) das Rekord-Bußgeld, das die EU-Kommission dem Digitalriesen Google am 27. Juni 2017 auferlegt hat. 2,42 Milliarden Euro soll Google zahlen, denn die Kommission sieht es als erwiesen an, dass der Konzern seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste in den Suchergebnissen begünstigt. Die Kommission forderte Google auf, den Missbrauch innerhalb von 90 Tagen abzustellen. Google hat die Entscheidung vor dem Gericht Erster Instanz der Europäischen Union (EuG) angefochten, die Kommission muss sie nun gerichtlich verteidigen.
Der VDZ und der BDZV haben beschlossen, die Kommission in ihrer Argumentation und in dem Grundsatzverfahren vor dem EuG formell zu unterstützen. Die Verbände haben nach eigenen Angaben beim EuG - im Gerichtsverfahren zur Bußgeldentscheidung der EU-Kommission gegen Google - beantragt, als Streithelfer auf Seiten der EU-Kommission beitreten zu können. VDZ und BDZV sind Beschwerdeführer im "für die Digitalwirtschaft wegweisenden Wettbewerbsverfahren" gegen Google.
Die Bußgeldentscheidung hat nach Ansicht der Verbände deshalb eine "historische Tragweite", weil sie erstmals feststelle, dass marktbeherrschende Online-Dienste, die den Zugang zu bestimmten Verbrauchergruppen kontrollieren, ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen müssen. "Die Entscheidung der Kommission gegen Google ist von erheblicher Bedeutung für unsere ganze Branche", erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV. "Jetzt kommt es darauf an, diese historische Entscheidung wirksam gegen die aus unserer Sicht unbegründeten Einwände von Google zu verteidigen", sagte Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des VDZ.
Bereits im Jahr 2009 hatten die Verbände formell auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das aktuelle Wettbewerbsverfahren mit angestoßen.