
Urteil: Namen der Sedlmayr-Mörder dürfen genannt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Namen der Sedlmayr-Mörder dürfen von Medien weiter genannt werden.
Die Namen der inzwischen entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr dürfen weiterhin in Online-Archiven von Medien genannt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Bei dem Fall handele es sich um einen der spektakulärsten der deutschen Kriminalgeschichte, urteilten die Richter. Dies rechtfertige, die Namen auch Jahre nach der Tat auf Abruf bereitzuhalten.
Damit sprachen die Karlsruher Richter den beiden Brüdern keinen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Deutschlandradio zu. Sie waren 1993 wegen Mordes an dem Münchner Volksschauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Sommer 2007 beziehungsweise Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen. Sie hatten gegen die Namensnennung in den Online-Archiven geklagt, weil sie eine schwerere Resozialisierung befürchteten.