
Unister-Affäre: Grossisten wollen nicht mehr nachliefern
Der Streit um Abzock-Vorwürfe der "Computer Bild" gegen Portalbetreiber Unister zieht Kreise. Nun scheint diversen Grossisten der Fall schlicht zu heikel zu werden...
Der Konflikt zwischen Springers "Computer Bild" und dem Reiseportalbetreiber Unister schwelt weiter. Und während sich der Verlag gegen eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Leipzig stemmt, nehmen Grossisten das Einschreiten des Kadis ernst. Wie W&V Online aus Grosso-Kreisen erfahren hat, haben sich einige von ihnen dazu entschieden, die aktuelle Ausgabe der "Computer Bild“ nicht mehr aktiv zu verbreiten. Auf den Vertrieb des umstrittenen Heftes hat das wohl keinen großen Einfluss mehr, liegt der Titel doch seit nahezu zwei Wochen am Kiosk. In einem Schreiben, das W&V Online vorliegt, erklärt etwa ein Grossist aus NRW, die Ausgabe befinde sich "außerhalb unseres Einflussbereichs". Man sichere aber zu, dass "von uns aus" keine weiteren Exemplare in den Handel gelangen. Faktisch spielt das ohnehin keine Rolle mehr, weil die Auflage längst beim Leser oder am Kiosk ist. Bis dahin reicht der Arm von Unister nicht.
Die Vorgeschichte: "Computer Bild" hat die Unister GmbH massiv im Artikel "Das Abzock-Imperium" kritisiert. Konkret werden der Firma "versteckte Gebühren" bei Hotel- und Flugbuchungen sowie Reiseversicherungen vorgeworfen. Als Reaktion auf den Artikel ersuchte Unister Rechtsbeistand bei CMS Hasche Sigle, einer Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern und forderte eine Vertragsstrafe von Springer in Höhe von 20.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Vergangene Woche hat dann das Landgericht Leipzig eine EV gegen den Springer-Titel erlassen. Sie bezieht sich allerdings lediglich gegen eine Artikelpassage über die Staatsanwaltschaft. Untersagt ist der "Computer Bild" nun eine Behauptung darüber, dass die Oberstaatsanwaltschaft Dresden die Leipziger zu neuen Ermittlungen aufgefordert habe.
Über diese Einstweilige Verfügung ist dann neuer Streit ausgebrochen, die Interpretationen gehen auseinander: Während Unister-Unterstützer generell ein Vertriebsverbot für die Ausgabe daraus ableiteten, stellte Axel Springer fest, dass der Computertitel nur die Behauptung nicht wiederholen dürfte - und sich zudem auch gegen die im Eilverfahren verhängte EV wehren werde. Man darf gespannt sein.
Unister betreibt Internetportale wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de. Testimonials sind unter anderem Reiner Callmund und Fußballstar Michael Ballack.
ps/fz