Neue Corona-Regeln:
Top-Trend auf Twitter: #3GamArbeitsplatz
Wie funktioniert 3G am Arbeitsplatz und im ÖPVN in der Praxis? Davon berichten nun tausende Twitter-Nutzer in humorvollen, verzweifelten oder erleichterten Tweets. Eine Momentaufnahme.
Die Maßnahmen, um der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, wurden erneut verschärft: Im Öffentlichen Personennahverkehr sowie am Arbeitsplatz gilt gemäß des neuen Infektionsschutzgesetzes nun die 3G-Regel. Geimpft, genesen oder getestet – jeder Fahrgast oder Arbeitnehmer muss einen entsprechenden Nachweis griffbereit haben, um an den Arbeitsplatz zu kommen oder Bus und Bahn nutzen zu können. Was in der Theorie von der Politik beschlossen wurde, stellt sich in der Praxis allerdings als problematisch dar, denn: Wer kontrolliert die Einhaltung von 3G?
Unterstützung von Ordnungsdienst und Polizei
Im Fernverkehr sowie im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPVN) soll es stichprobenartige Kontrollen beim Bus- und Bahnfahren geben, Ordnungsdienst und Polizei sollen dies unterstützen, da nicht genügend Personal zur Verfügung steht. Wer nicht nachweisen kann, dass er geimpft, genesen oder negativ getestet ist, darf nicht mitfahren. "Wir informieren seit gestern Nachmittag unsere Fahrgäste mit Durchsagen und an den Haltestellen", erklärt Jürgen Fergg, Pressesprecher der Stadtwerke Augsburg, der sich aber auch hinsichtlich des möglichen Aggressionspotenzials ungeimpfter Fahrgäste bewusst ist: "Wir müssen uns an das Thema jetzt erst ran tasten und einen gemeinsamen Weg finden, dabei aber auch die Sicherheit im Auge haben."
Etwas einfacher scheinen die Kontrollen der 3G-Regel am Arbeitsplatz, der Nachweis ist beim Betreten des Gebäudes oder dem Vorgesetzten im Büro auszuhändigen. Einige Unternehmen bieten auch vor Ort Möglichkeiten zur Testung an.
Gemischte Reaktionen in den sozialen Netzwerken
Auch auf Twitter sind die neuen Corona-Regeln natürlich ein großes Thema. Die einen nehmen es mit Humor:
Andere wiederum können kaum glauben, dass sie statt eines gültigen Fahrausweises im ÖPVN nun einen Impfpass vorweisen sollen:
Die Politik hatte zusätzlich zu #3GamArbeitsplatz Unternehmen außerdem dazu aufgerufen, die Mitarbeiter wieder, wo es möglich ist, ins Home Office zu schicken. Doch ist dies wohl nicht der einzige Grund für weniger Fahrgäste im ÖPVN:
Die 3G-Nachweispflicht gilt im Übrigen nicht nur für Arbeitsplätze im Innenbereich, sondern auch für Außengelände von Betrieben oder auf Baustellen. Ein negativer Corona-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein. An diese neue Realität müssen sich alle Arbeitnehmer nun wohl gewöhnen.