Thüringen halte zudem Steuerfinanzierung von ARD und ZDF für sozial gerechter. Die Haushaltsgebühr, die kaum sozial gestaffelt werden kann, sei "strukturell unsozial", schreibt Rechtsexperte Waldhoff. Eine Steuer sei im Gegensatz zur Haushaltsabgabe verfassungsrechtlich unbedenklich. Denn Karlsruhe habe in der Vergangenheit insbesondere die Funktion des Rundfunks in der öffentlichen Meinungsbildung herausgestellt.

Thüringens Medien-Staatssekretär Peter Zimmermann fürchte die "problematische Nähe des geplanten Wohnungs-/Betriebsstättenbeitrags zu einer Steuer". Das gehe aus einem Schreiben des früheren ARD-Reporters an die Staatskanzleien der Bundesländer hervor, das dem Handelsblatt vorliege. Er sehezahlreiche Probleme bei der geplanten Haushaltsgebühr, beispielsweise bei der längeren Nichtnutzung einer Wohnung oder Betriebsstätte sowie bei Zweitwohnungen.