Thüringen habe deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben. Danach sei der jetzt geplante Rundfunkbeitrag in seiner Beschaffenheit nah an einer Steuer. Man habe jedoch nicht monatelang mit den anderen Ländern an dem neuen Modell gearbeitet, um es jetzt kaputt zu machen, sagte Zimmermann. Deshalb müsse der Staatsvertragstext nach Meinung Thüringens so verändert werden, dass er juristisch nicht als Steuer angesehen werden könne.