Thüringen will Lauben und Datschen von Rundfunkgebühren befreien
Thüringen will der Rundfunk-Kommission der Länder eine Gebührenbefreiung für bestimmte Bevölkerungsgruppen vorschlagen. Die Reform sollte unter anderem Kleingärten, Lauben und Datschen von der Gebühr für Rundfunk und Fernseher befreien.
Thüringen will der Rundfunk-Kommission der Länder eine Gebührenbefreiung für bestimmte Bevölkerungsgruppen vorschlagen. Die Reform sollte Kleingärten, Lauben und Datschen von der Gebühr für Rundfunk und Fernseher befreien, außerdem befreit werden sollen Menschen, die länger als drei Monate verreist sind, sagte Regierungssprecher Peter Zimmermann am Montag vor Beginn der Tagung der Rundfunkkommission in Berlin.
Gebührenbefreit sollten zudem diejenigen Bürger werden, die definitiv im Haus keinen Rundfunk empfangen können. Wer eine Zweit- oder Nebenwohnung hat, sollte eine ermäßigte Gebühr, etwa die Hälfte zahlen. Hintergrund ist, dass die derzeit geltende geräteabhängige Gebühr, die sich nach vorhandenen Radios oder Fernsehern pro Haushalt richtet, ab 2013 durch eine pauschale Abgabe ersetzt werden soll.
Thüringen vertritt laut Zimmermann zudem den Standpunkt, dass mittel- und langfristig eine Steuerfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland die beste Lösung sei. "Die Steuerfinanzierung beseitigt alle Probleme, die seit Jahren zum Beispiel mit der GEZ aufgetreten sind", sagte Zimmermann. Das Problem dabei sei, Rundfunkrecht sei Länderrecht, aber die Länder hätten keine Steuererhebungskompetenz. Deshalb bräuchten sie dafür die Zustimmung und auch Initiative des Bundes.
Thüringen habe deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben. Danach sei der jetzt geplante Rundfunkbeitrag in seiner Beschaffenheit nah an einer Steuer. Man habe jedoch nicht monatelang mit den anderen Ländern an dem neuen Modell gearbeitet, um es jetzt kaputt zu machen, sagte Zimmermann. Deshalb müsse der Staatsvertragstext nach Meinung Thüringens so verändert werden, dass er juristisch nicht als Steuer angesehen werden könne.