Streit zwischen dpa und ddp landet vor Gericht
Der Streit zwischen den Nachrichtenagenturen dpa und ddp wird vor dem Berliner Landgericht ausgetragen. Am Donnerstag ging beim ddp die Klage der dpa ein. Der Tatvorwurf: Anschwärzung.
Die Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Presse-Agentur und dem Deutschen Depeschendienst beschäftigt mittlerweile das Berliner Landgericht. Vergangenen Donnerstag sei eine Klageschrift der dpa beim ddp eingegangen, schreibt die "Frankfurter Rundschau“ ("FR“). Die von der dpa beauftragte Hamburger Anwaltskanzlei Lovells habe den Streitwert bei gut 300.000 Euro veranschlagt, heißt es unter Berufung auf Eingeweihte. Der Tatvorwurf: Anschwärzung, was der Verleumdung gleichkomme.
Ende 2009 hatte ddp-Miteigentümer Peter Löw der dpa auf einer Pressekonferenz vorgeworfen, sie nehme eine Monopolstellung ein und arbeite mit rechtswidrigen Vertragsverlängerungsklauseln. Die vom Anwalt der dpa geforderte Unterlassungserklärung unterzeichneten Löw und der zweite ddp-Eigner Martin Vorderwülbecke nicht. Die dpa leitete rechtliche Schritte ein. Nun soll das Landgericht Berlin den ddp-Inhabern untersagen, die Behauptungen zu wiederholen.
Beim ddp habe der Vorwurf der Anschwärzung in der Klageschrift "ungläubiges Staunen“ hervorgerufen, so die "FR“. Einem Sprecher der Nachrichtenagentur zufolge bedeute die Klage, "dass wir auf der Pressekonferenz zu Recht die nun beanstandeten Vorwürfe erhoben haben, die aber nicht hätten öffentlich machen dürfen“. Man habe "seit Februar signalisiert“, künftig auf juristische Schritte gegen inländische Wettbewerber zu verzichten.
Jüngst hatte der ddp bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den französischen Nachrichtendienst Agence France-Presse eingelegt. Der Vorwurf: AFP werde vom französischen Staat subventioniert.