
Streit um "Uschi": Radio FFN will Mario Barths Marke löschen
Die Parole lautet: "Free Uschi". Der niedersächsische Radiosender FFN stellt einen Löschungsantrag gegen Mario Barths Marke auf "Nichts reimt sich auf Uschi".
Seit Anfang Dezember ist FFNschon in Aufruhr. Es geht um den Spruch "Nichts reimt sich auf Uschi", den der niedersächsische Sender für seine Radiokultsendung "Frühstyxradio" beansprucht – der aber von Comedian Mario Barth eifrig verwendet und auf Shirts gedruckt wird. Radio FFN hat nun die Faxen dicke - und wird beim Deutschen Markenamt einen Löschungsantrag für "Nichts reimt sich auf Uschi" stellen. Motto: "Free Uschi".
Der Comedian reagiere bisher trotz bundesweiter Presseberichterstattung nicht auf die Unstimmigkeiten, heißt es zur Begründung. "Es ist schon dreist, dass ein Spruch als Marke angemeldet wird, der bereits vor Ewigkeiten im Programm von Radio FFN lief und nahezu auf jedem Schulklo steht", sagt FFN-Programmdirektorin Ina Tenz. Sie will "erreichen, dass der Satz als freies Gedankengut anerkannt wird und nicht mehr patentierbar ist, vergleichbar mit Sprüchen wie"'Keine Macht den Drogen" oder "Atomkraft? Nein Danke!".
Auch die rechtliche Prüfung habe ergeben, dass der Uschi-Kalauer nicht geeignet sei, die Hauptfunktion einer Marke zu erfüllen, heißt es weiter. Diese wäre: die beanspruchten Waren hinsichtlich ihrer Herkunft aus einem Unternehmen von einem anderen Unternehmen zu unterscheiden. FFN lässt Rechtsanwalt Dennis Breuer sprechen: "Der Spruch ist nicht schutzfähig und hätte nicht eingetragen werden dürfen."
Zur Geschichte: In den 90er Jahren sind Oliver Kalkofe und Dietmar Wischmeyer vom "Frühstyxradio" unter dem Motto "Nichts reimt sich auf Uschi" auf Tournee gegangen. Auch damals ist der Satz schon auf T-Shirts gelandet. 20 Jahre später hat sich Barth den Spruch patentieren lassen. Laut FFN pocht er nun auf seine Rechte. Schließlich habe er den Witz erst richtig populär gemacht, lautet die offizielle Argumentation. "Wir haben noch kistenweise alte Witze, die wir bedürftigen Komikern gern zur Verfügung stellen", schießt Oliver Kalkofe zurück.
Einen T-Shirt-Hersteller aus Niedersachsen hat es bereits getroffen: Er soll über 1.700 Euro an Mahngebühr für die rechtswidrige Verwendung der Aufschrift zahlen.