
Oberlandesgericht München:
Streit mit Ritter Sport: Stiftung Warentest kassiert Niederlage
Der Schoko-Streit zwischen der Stiftung Warentest und Ritter Sport findet ein vorläufiges Ende. Ein Testbericht über Vollmilch-Nuss-Schokoladen muss an mehreren Stellen geschwärzt bleiben. Entscheidende Formulierungen seien unwahr, bemängelten Münchner Richter. Eine herbe Schlappe für die Warentester.
Im Streit um die Kennzeichnung eines Vanillearomas in Ritter-Sport-Schokolade muss die Stiftung Warentest eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken. In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München äußerten die Richter am Dienstag Kritik an mehreren Formulierungen eines Testberichts über Vollmilch-Nuss-Schokoladen von Ritter Sport. Der Bericht erwecke den Eindruck, dass die Warentester ein künstliches Vanillearoma in der Schokolade von Ritter Sport nachgewiesen hätten. Diese Behauptung sei aber unwahr, da es sich nur um eine Schlussfolgerung der Warentester gehandelt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Spangler in einer ersten Bewertung des Falls.
Das Landgericht München hatte der Stiftung Warentest nach einer Klage von Ritter Sport verboten, die Äußerungen weiter aufrecht zu erhalten. Dagegen hatte die Stiftung Warentest Berufung eingelegt, über die nun das Oberlandesgericht verhandelte. Die Richterin machte der Stiftung Warentest bereits während der Verhandlung wenig Hoffnung: "Wir glauben, dass das Landgericht schon richtig entschieden hat." Damit sollte die Richterin Recht behalten. Das Oberlandesgericht München wies wenige Stunden später die Berufung zurück.
Damit darf die Stiftung Warentest dem Hersteller in ihrem Schokoladentest weiterhin keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen. In dem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen hatten die Prüfer der Ritter Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Ritter Sport hatte dies zurückgewiesen und eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung erwirkt. Diese hat nach der gescheiterten Berufung weiter Bestand. Eine Revision ist nicht möglich.
Für die Stiftung Warentest ist diese endgültige Niederlage in dem Rechtsstreit ein schwerer Schlag, da sie bei ihren Testergebnissen auch von ihrem guten Ruf profitiert, den sie sich in 50 Jahren erarbeitet hat. Juristische Niederlagen gab es äußerst selten. Gerade wegen der immensen Bedeutung der Testberichte müsse die Stiftung Warentest ihre Worte besonders sorgsam wählen, mahnte die Richterin. "Wenn Sie schreiben, Sie haben das nachgewiesen, dann müssen Sie sich daran festhalten lassen."
Die Stiftung Warentest argumentierte hingegen, das Piperonal in der Schokolade von Ritter Sport müsse künstlich hergestellt worden sein, da kein natürliches Verfahren zur Gewinnung des Aromas bekannt sei. "Dieser Fall stinkt zum Himmel", kritisierte ein Anwalt der Stiftung vor Gericht. Das Urteil sei enttäuschend und müsse nun gründlich geprüft werden.
Ritter Sport hatte von Anfang versichert, dass es sich bei dem Aromastoff Piperonal um ein natürliches Aroma handelt und beruft sich dabei auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise. Die Firma aus dem niedersächsischen Holzminden hatte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung abgelegt, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei. Unter anderem komme es in Pfeffer oder Dill vor.
Ritter Sport setzt Piperonal in allen Schokoladen ein. Gegenstand des Schokoladen-Tests war aber nur die Voll-Nuss-Schokolade, die für Ritter Sport die meistverkaufte Schokotafel ist. Das Unternehmen aus Waldenbuch wirbt seit Jahren damit, ausschließlich natürliche Aromen zu verwenden. Das negative Testurteil der Stiftung Warentest hatte deshalb bei dem Unternehmen für Entsetzen gesorgt - zumal es ausgerechnet in der wichtigen Vorweihnachtszeit erschienen war. Nach Einschätzung der Richterin hat der Bericht viele Kunden zweifeln lassen, ob sie die Schokolade kaufen sollen. Ob Ritter Sport Schadenersatz von der Stiftung Warentest fordern will, ließ das Unternehmen zunächst offen.
Nach dem im November 2013 veröffentlichen Schoko-Test wehrte sich das Familienunternehmen sofort mit einer PR-Offensive - und kritisierte harsch die Stiftung Warentest. Eine Strategie, die viele Kommunikationsleute für fragwürdig hielten. Denn zumeist gehen die Marken lieber in Deckung, wenn ein so schlechtes Urteil über sie gefällt wird.
Durchschnittlich ziehen nach Angaben der Stiftung Warentest nur vier bis fünf Firmen pro Jahr vor Gericht - bei 2000 getesteten Produkten ist das ziemlich wenig. "Wir mussten noch nie Schadenersatz zahlen", betonte eine Sprecherin. Vielen Firmen ist der Machtkampf mit der Stiftung Warentest zu riskant: Geht der Prozess verloren, ist der Imageschaden für eine Firma umso größer. Der Erfolg von Ritter Sport könnte nun aber auch andere Unternehmen ermuntern, negative Testurteile nicht einfach hinzunehmen.