
Street-View: Schweizer Datenschutzbeauftragter siegt über Google
Bei Aufnahmen aus der Schweiz muss Google künftig Gesichter und Autokennzeichen bei seinem Dienst Street-View komplett unkenntlich machen. Zudem müssen lokale Zeitungen über Fahrten der Aufnahmewägen informiert werden, so ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts.
Die Eidgenossen sind mit Google noch viel strenger als die Bundesbürger. Wie dpa berichtet, hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in Bern beschlossen, dass der Internet-Konzern alle Gesichter und Kfz-Kennzeichen auf seinen Street-View-Bildern aus der Schweiz unkenntlich machen muss – und zwar ausnahmslos. Mit dem Urteil folgte das Gericht einem Antrag des Schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür.
Google muss nun fast alle Forderungen Thürs umsetzen. Im Mittelpunkt steht dabei die Unkenntlichkeit von Gesichtern und Autokennzeichen, notfalls muss Google diese manuell komplett wegpixeln. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen, wie etwa Schulen, Gefängnissen oder Krankenhäusern müssen sogar weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernt werden.
Lokalzeitungen müssen zukünftig über geplante Aufnahmefahrten mit den Google-Kameraautos und die Onlineschaltung der Bilder informiert werden. Blicke in Hinterhöfe sind auch tabu: Gärten und Höfe, die sonst einem „normalen Passanten“ verschlossen bleiben, dürfen nicht aufgenommen werden.
Google zeigt sich „sehr enttäuscht über die Entscheidung“. Man prüfe die Urteilsbegründung und untersuche, welche Möglichkeiten der Berufung bestehen, so Peter Fleischer, globaler Datenschutzbeauftragter von Google.