
Stern unterliegt Schröder-Köpf
Doris Schröder-Köpf, die Frau von Altkanzler Gerhard Schröder, hat sich am Dienstag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in einem Rechtsstreit endgültig gegen das Magazin "Stern" durchgesetzt.
Doris Schröder-Köpf, die Frau von Altkanzler Gerhard Schröder, hat sich am Dienstag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in einem Rechtsstreit endgültig gegen das Magazin "Stern" durchgesetzt. Eine Autorin des Blattes hatte im Juni 2005 in dem Artikel "Der Doris-Faktor" geschrieben, Schröder-Köpf könnte bei einem Gespräch der Schröders mit dem damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering ihren Mann auf die Idee für die Vertrauensfrage im Bundestag gebracht haben. Dagegen hatte Schröder-Köpf erfolgreich beim Hamburger Landgericht geklagt.
Das OLG wies nun die Berufung des Magazins gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Eine Revision ist laut dem Urteil des Gerichts nicht zugelassen. Der "Stern" muss nun eine Richtigstellung drucken und erklären: "Diese Behauptungen sind, was wir hiermit richtig stellen, unwahr." Das Flaggschiff des Hamburger Verlagshauses Gruner + Jahr hatte sich vor dem Landgericht darauf berufen, dass die Informationen aus dem engen Vertrautenkreis von Doris Schröder-Köpf und ihrem Mann stammten. Die Richter der Pressekammer folgten aber der Ansicht der Klägerin und sahen deren Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie habe "den Nachweis der Unwahrheit" erbracht.
Das Landgericht glaubte der schriftlichen Aussage des jetzigen Vizekanzlers Müntefering. Er hatte erklärt, das von dem Magazin beschriebene Treffen im März 2005 habe nicht stattgefunden. In der Berufung vor dem OLG hatte der "Stern" eine Vernehmung Münteferings durchgesetzt. Der Vizekanzler musste Ende Januar in Berlin, seinem Dienstsitz, am dortigen Kammergericht zur Sache aussagen. Auch bei seiner mündlichen Aussage ergaben sich für die Richter des OLG keine Anhaltspunkte dafür, an der Glaubwürdigkeit Münteferings zu zweifeln.