Genehmigung:
Springer/Funke: Kartellamt erlaubt Vermarktungs-Joint-Venture
Das Bundeskartellamt hat die Gründung des Vermarktungs-Joint-Ventures von Axel Springer und der Funke-Mediengruppe genehmigt.
Das Bundeskartellamt hat die Gründung des Vermarktungs-Joint-Ventures von Axel Springer und der Funke-Mediengruppe genehmigt. Diese Entscheidung gab die Behörde am Donnerstag (11.6.) bekannt. Dabei geht es jedoch ausschließlich um die nationale Vermarktung der Medienangebote der beiden Gesellschafter. Die regionale Vermarktung (etwa von "Bild" und "Welt") sind davon ausgenommen.
Geplant ist, dass Funke sich mit 25,1 Prozent an der Axel Springer Media Impact beteiligt, die bislang eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Axel Springer SE ist. Das gemeinsame Unternehmen soll die gesamte nationale Vermarktung aller Titel übernehmen und damit über eine Nettoreichweite von 85 Prozent verfügen (B4P 2014 II).
Bereits seit Mai 2014 betreut Axel Springer Media Impact verschiedene Zeitungs- und Zeitschriftenmarken der Funke-Gruppe im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Dazu zählen unter anderem die regionalen Tageszeitungen "Hamburger Abendblatt" und "Berliner Morgenpost" sowie Programm- und Frauentitel wie "Hörzu", "Gong", "TV Digital", "Bild der Frau", "Die Aktuelle", "Frau im Spiegel", "Das Goldene Blatt" und "Echo der Frau" sowie das überregionale Anzeigengeschäft von "Bild" und "Welt". Mit der Gründung des neuen Joint Ventures sollen dann auch die Funke-Regionalzeitungen ("Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Braunschweiger Zeitung") hinsichtlich der nationalen Vermarktung in das Portfolio integriert werden. Letztere werden künftig allerdings nicht exklusiv von Axel Springer Media Impact vermarktet, sondern bleiben weiterhin auch im Portfolio von Medienhaus Deutschland und NBRZ.
Für Springer und Funke ist die Entscheidung ein wichtiger Erfolg. Über zwei Jahre hatten beide Verlage mit dem Kartellamt gerungen, um ihr Vorhaben durchzubringen. Das grüne Licht der Bonner Behörde erwirkten Springer und Funke jetzt mit der strikten Trennung von regionaler und nationaler Vermarktung. Einen Zusammenschluss auch beim regionalen Anzeigenverkauf hätte das Kartellamt nicht durchgewunken. Die geballte Anzeigenmacht der großen Funke-Blätter und Springers Bild wäre etwa in Nordrhein-Westfalen zu groß gewesen. Das zweite Zugeständnis an die Wettbewerbshüter liegt in der nicht-exklusiven Vermarktung der Funke-Regional-Zeitungen. Da sie auch vom Medienhaus Deutschland und NBRZ vermarktet werden, ist aus Sicht der Behörde für ausreichend Konkurrenz gesorgt.
"Wir werden jetzt zügig letzte Details klären und das Joint Venture auf den Weg bringen", kündigte Manfred Braun, Geschäftsführer der Funke-Mediengruppe, gleich nach Bekanntwerden der Entscheidung an. (mw/tn)