Sportwetten: VPRT rechnet mit bis zu zwei Milliarden Euro an Steuern
Deloitte rechnet für den Privatfunkverband vor, was bei einer Marktöffnung passiert. Bleibt es dagegen beim Verbot privater Anbieter, bekäme der Fiskus bis 2015 aus Sportwetten nur 387 Millionen Euro.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielmonopol rechnet der Privatfunkverband VPRT mit einem milliardenschweren Einnahmepotenzial für Vater Staat. Der Arbeitskreis Wetten im VPRT beruft sich dabei auf eine Studie der Wirtschaftsprüfer von Deloitte. Sie geht von 800 Millionen bis zu zwei Milliarden Euro Steuern im Falle einer Marktöffnung für den Zeitraum 2012 bis 2015 aus. Bleibt es beim Verbot privater Anbieter und ihrer Werbung, würde bis 2015 lediglich ein kumuliertes Steueraufkommen aus der Sportwette von 387 Millionen Euro vorliegen.
Thomas Deissenberger, Sprecher des AK Wetten, spricht mit Blick auf eine mögliche Marktöffnung im Bereich Sportwetten von einer "Win-win-Situation für den Staat, die privaten Medienunternehmen und die Wettanbieter". Der Arbeitskreis fordert daher erneut, ein duales System mit staatlichen und privaten Anbietern unter einer einheitlichen Regulierung einzuführen, wie es auch das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt. Ein duales System würde zudem die Verdrängung der Umsätze in den Grau- und Schwarzmarkt beenden und könne letztlich auch die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Spielsucht- und Betrugsprävention schaffen, so Deissenberger.
Deloitte hat des Weiteren in der Studie dargelegt, dass die Spieleinsätze im Lottomarkt von zehn Milliarden Euro 2005 bis 2008 um 19 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro zurückgegangen sind. Im gleichen Zeitraum haben sich die Umsätze der staatlichen Wettangebote um 41 Prozent auf 170 Millionen Euro verringert, während der in Deutschland steuerlich nicht erfasste unregulierte Online-Wettmarkt stetig gewachsen ist - auf 323 Millionen Euro Bruttospielertrag in 2008.
Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, der seit 2008 das Monopol der Länder auf Glücksspiel, Lotto und Sportwetten zementiert, ist vergangene Woche überraschend von den Brüsseler Richtern gekippt worden. Sie argumentieren, dass das Verbot privater Anbieter unter Hinweis auf die Spielsucht nicht rechtens ist, solange die Länder für Lotto werben und Glücksspielautomaten zulassen.