Der heikelste Punkt: Interna. Dietmar Olsen, Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht, warnt: „Die Verschwiegenheitspflicht gilt immer, selbst wenn sie nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt wird.“ Die Konsequenzen für das Ausplaudern von Zahlen, Plänen oder Kundeninformationen reichen von Abmahnung und Kündigung bis hin zu Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers. Eine Prozesslawine sieht Olsen aber nicht im Anrollen, zumal die Rechtslage nicht neu ist. Er warnt jedoch: „Blog-Einträge sind leicht nachzuweisen und bleiben meist im Web für alle Zeiten sichtbar.“ (lp,lr,ks)


Autor: Leif Pellikan

ist Redakteur beim Kontakter und bei W&V. Er hat sich den Ruf des Lötkolbens erworben - wenn es technisch oder neudeutsch programmatisch wird, kennt er die Antworten. Wenn nicht, fragt er in Interviews bei Leuten wie Larry Page, Sergey Brin oder Yannick Bolloré nach.