Datenschutz:
Smart-TVs: Spione im Auftrag der Werbung
Wer gegen smarte Lautsprecher Misstrauen hegt, sollte auch den Fernseher besser nicht ans Internet anschließen. Aktuell steht Samsung in der Kritik, mit der Privatsphäre nicht gerade zimperlich umzugehen.
Smart-TVs sind auch dafür einsetzbar, "in großer Intensität Daten über die Verbraucher und deren Nutzungsverhalten zu erheben und für Werbezwecke zu verwenden." Davor warnte laut eines Berichts des Spiegel das Bundeskartellamt nach einer breit angelegten Untersuchung aller großen Smart-TV-Anbieter. Bei fast allen stieß die Wettbewerbsbehörde auf Rechtsverstößen gegen "Bestimmungen des Datenschutz-, Lauterkeits- und bürgerlichen Rechts" sowie "Schutzlücken im geltenden Verbraucherrecht".
Besonders unangenehm fällt aktuell offenbar der Fernsehhersteller Samsung auf. Aktuell mehren sich Kundenbeschwerden im Netz darüber, dass sich beim Einschalten ihres Fernsehers ein Werbebanner für Discounterketten oder Streaming-Dienste quer über ihren Bildschirm legt. Die empörten Nutzer raten online vom Kauf eines Samsung-Fernsehers ab oder tauschenTipps darüber aus, wie die Anzeigen blockiert werden können. Denn offiziell können die Besitzer eines Samsung-Fernsehers die Werbeeinblendungen nicht unterbinden.
Das Bundeskartellamt hält dies sei nach Paragraf 7 Absatz 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb für "eine unzumutbare Belästigung." Samsung, das früheren Angaben zufolge Werbebanner aktuell auf 30 Millionen TV-Geräte in Europa und Russland ausspielen kann, bezieht mittlerweile Stellung zu den Vorwürfen. Offiziell heißt es dazu: "Samsung bietet in Europa sogenannte 'native Smart-TV-Werbung' an. Diese soll sich nahtlos in die Smart TV-Bedienoberfläche integrieren. Die Ads sind mehrheitlich zur Bewerbungen von Inhalten unserer App-Partner gedacht und haben Empfehlungscharakter. Prinzipiell ist der Banner vergleichbar mit der Vorschaufunktion (Pre-View) einer App im First Screen, die dann auftaucht, wenn sich der Nutzer über eine App bewegt. Personalisierte Werbung, aber auch die Vorschaufunktion basieren auf den Sehgewohnheiten der Nutzer, dies jedoch nur, wenn der Nutzer hierfür ausdrücklich vorab seine Einwilligung erteilt hat. Die Grundlage dafür ist die jeweils individuelle Werbe ID (TIFA), die Nutzer jederzeit zurücksetzen oder ein- und ausschalten können, indem sie die sogenannte 'Interessenbasierte Werbung' aktivieren oder deaktivieren. Weitere Informationen dazu sind in den Datenschutzeinstellungen erklärt und auch auf der entsprechenden Website beschrieben."